Dienstag, 22.05.12 |
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Rund um die verkehrsrechtliche Erlaubnis für Veranstaltungen

Sportvereine, Schützenvereine, Musikkapellen, Feuerwehren, Faschingsgesellschaften und so weiter: Das Vereinsleben im Landkreis Unterallgäu ist vielfältig. Und vielfältig sind auch die Veranstaltungen, die diese Vereine auf die Beine stellen. Sei es durch Straßenfeste, Umzüge oder sportliche Wettkämpfe - oft wird dabei auch der öffentliche Straßenverkehr beeinträchtigt. Dann ist das Landratsamt an der Reihe, um eine entsprechende Erlaubnis zu erteilen.       

Informieren Sie sich hier, was Sie bei solchen Veranstaltungen beachten müssen und wie Sie als Unterallgäuer eine entsprechende Genehmigung bekommen. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Unterallgäu gerne weiter.

Nähere Informationen rund um Vereinsfeste finden Sie auf der Seite Tipps für Festveranstalter.

Fragen und Antworten

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Wann ist eine Erlaubnis erforderlich?

Für alle Veranstaltungen, die die Straßen mehr als "verkehrsüblich" in Anspruch nehmen, müssen Sie nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung eine Erlaubnis einholen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße beziehungsweise des Geh-/Radweges wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer für den Verkehr eingeschränkt wird.

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Was sind das für Veranstaltungen?

Erlaubnisse sind zum Beispiel notwendig für Fest-/Faschingsumzüge, Volkswanderungen und Volksläufe, Radrennen, Motorsportveranstaltungen und sonstige sportliche Wettkämpfe. Aber auch für Straßenfeste ist eine Erlaubnis erforderlich.

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Gibt es auch Veranstaltungen, für die keine Erlaubnis notwendig ist?

Ja, zum Beispiel ist für ortsübliche Prozessionen und kirchliche Veranstaltungen oder Brauchtumsveranstaltungen, wie zum Beispiel das Aufstellen eines Maibaums, keine Erlaubnis erforderlich.

Die Straßenverkehrsbehörde muss über solche Veranstaltungen aber trotzdem informiert werden, damit sie eventuell notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs anordnen kann. Es besteht also eine so genannte „Anzeigepflicht“ - spätestens 14 Tage vorher!

Falls Sie sich nicht sicher sind, informieren Sie die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gerne darüber, ob eine Veranstaltung erlaubnispflichtig ist oder ob es ausreicht, wenn sie nur gemeldet wird.

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Wo kann man den Antrag stellen und welche Unterlagen werden hierfür benötigt?

Für eine Veranstaltung im östlichen Teil des Landkreises Unterallgäu stellen Sie den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt, für den westlichen Teil bei unserer Dienststelle in Memmingen. 

Das passende Formular können Sie sich hier (entweder im doc- oder im pdf-Format) herunterladen:

 

Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hinzufügen:

Bei Fragen geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft.

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Wann sollte man den Antrag stellen?

Achten Sie bitte darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen - also etwa vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung!

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Wie viel kostet eine solche Erlaubnis?

Für die Erteilung einer Erlaubnis fallen Kosten ab 30 Euro an. Da die konkrete Höhe vom Einzelfall abhängig ist, können wir sie hier leider nicht genau beziffern.

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Was ist mit Veranstaltungen, die auf privatem Grund stattfinden?

Für Veranstaltungen auf privatem Grund besteht grundsätzlich keine Erlaubnispflicht, jedoch müssen in Einzelfällen Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs getroffen werden.

Hat eine Veranstaltungen auf Privatgrund Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr - muss also zum Beispiel auf einer Straße ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet oder ein Gefahrenzeichen aufgestellt werden - dann müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. Diesen können Sie hier herunterladen.

Wenden Sie sich dann auch einfach direkt an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Formulare und Anträge

 

Ansprechpartner

Straßenverkehrsbehörde

Carolin Braun
Telefon: (08261) 995-476

Straßenverkehrsbehörde

Bettina Dreher
Telefon: (08261) 995-427

Straßenverkehrsbehörde

Monika Schedel
Telefon: (08331) 8203-27

Straßenverkehrsbehörde

Katharina Schedel
Telefon: (08261) 995-227

Straßenverkehrsbehörde

Inge Wölfle
Telefon: (08331) 8203-11

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