

Das ganze Jahr über wird an allen Ecken und Enden in unserem Landkreis gebaut. Positiv für unsere Wirtschaft – manchmal ganz schön nervig für den „normalen“ Verkehrsteilnehmer: Umleitungen, Lärm, verschmutzte Fahrbahnen, Baustellenverkehr sind die Folgen. Doch was sein muss, muss sein!
Bevor die Unternehmer loslegen, müssen sie sich die geplanten Arbeiten im Straßenraum aber genehmigen lassen. In einer solchen Genehmigung werden die Details zur Absperrung und Sicherung von Baustellen, zum Beispiel durch zusätzliche Ampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungsstrecken etc. geregelt. Nur so kann die zweifelsfrei bestehende erhöhte Unfallgefahr sowohl für Bauarbeiter als auch Verkehrsteilnehmer während einer Bauphase reduziert werden. Dies gilt natürlich auch für Baustellen, die den Fußgänger- und Radfahrverkehr betreffen.
Alles Wissenswerte hierzu erfahren Sie auf dieser Seite. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde wenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen nur Auskünfte geben können, wenn Ihre Anfrage sich auf den Landkreis Unterallgäu bezieht!
Eine Übersicht über aktuelle Baustellen im Landkreis finden Sie übrigens auf dieser Seite.
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Wann ist eine Genehmigung notwendig?
Die Genehmigungen, die als so genannte „verkehrsrechtliche Anordnungen“ bezeichnet werden, sind notwendig für:
Was wird in diesen Anordnungen geregelt?
Unter anderem wird darin festgehalten, wie die Baustellen abgesperrt und gekennzeichnet werden müssen. Darüber hinaus wird festgelegt, ob und wie der Verkehr geregelt werden muss und ob beziehungsweise wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen.
Wer genehmigt die Arbeiten im Straßenraum?
Das Landratsamt Unterallgäu ist als Untere Straßenverkehrsbehörde für die Genehmigung von Baustellen an Kreis-, Staats- und Bundesstraßen innerhalb des Kreisgebietes Unterallgäu zuständig.
Für Baustellen an gemeindlichen Straßen, Gemeindeverbindungsstraßen, öffentlichen Feld- und Waldwegen sowie beschränkt öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen ist die jeweilige Gemeinde der richtige Ansprechpartner.
Wirken sich die für eine Gemeindestraße zu treffenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen jedoch unmittelbar auf den Verkehr auf höherrangigen Straßen aus, so ist wiederum das Landratsamt zuständig (Nahtstellenregelung).
Wann muss der Antrag gestellt werden und welche Unterlagen sind hierfür nötig?
Der Antrag muss rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor Baubeginn, beim Landratsamt in Mindelheim beziehungsweise bei unserer Dienststelle in Memmingen eingereicht werden - je nachdem, in welchem Teil des Landkreises die Baustelle entstehen soll. Für Genehmigungen im westlichen Landkreis ist die Dienststelle Memmingen zuständig, für den östlichen Landkreis das Landratsamt in Mindelheim.
Auf dem Antrag müssen die Lage der Baustelle und die öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Baustelle in Anspruch genommen werden, genau angegeben werden.
Den Antrag für eine "verkehrsrechtliche Anordnung wegen verkehrsbeeinträchtigender Arbeiten" können Sie hier herunterladen - entweder im ausfüllbaren doc-Format oder als pdf-Datei:
Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
Wie viel kostet eine verkehrsrechtliche Anordnung?
Für eine verkehrsrechtliche Anordnung fallen Kosten ab 29 Euro an. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie lange die jeweiligen Arbeiten dauern.
Den Antrag für eine "verkehrsrechtliche Anordnung wegen verkehrsbeeinträchtigender Arbeiten" können Sie hier herunterladen - entweder im doc-Format oder als pdf-Datei:
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