Sonntag, 05.02.12 |
Sie sind hier: Bürgerservice » Auto und Verkehr » Straßenverkehrsbehörde » Straßenbauarbeiten

Straßenbauarbeiten

Foto: DeVIce - Fotolia.com

Das ganze Jahr über wird an allen Ecken und Enden in unserem Landkreis gebaut. Positiv für unsere Wirtschaft – manchmal ganz schön nervig für den „normalen“ Verkehrsteilnehmer: Umleitungen, Lärm, verschmutzte Fahrbahnen, Baustellenverkehr sind die Folgen. Doch was sein muss, muss sein!  

Bevor die Unternehmer loslegen, müssen sie sich die geplanten Arbeiten im Straßenraum aber genehmigen lassen. In einer solchen Genehmigung werden die Details zur Absperrung und Sicherung von Baustellen, zum Beispiel durch zusätzliche Ampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungsstrecken etc. geregelt. Nur so kann die zweifelsfrei bestehende erhöhte Unfallgefahr sowohl für Bauarbeiter als auch Verkehrsteilnehmer während einer Bauphase reduziert werden. Dies gilt natürlich auch für Baustellen, die den Fußgänger- und Radfahrverkehr betreffen.

Alles Wissenswerte hierzu erfahren Sie auf dieser Seite. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde wenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen nur Auskünfte geben können, wenn Ihre Anfrage sich auf den Landkreis Unterallgäu bezieht!

Eine Übersicht über aktuelle Baustellen im Landkreis finden Sie übrigens auf dieser Seite.

Fragen und Antworten

alle anzeigen / alle verbergen

Antwort auf/zuklappen

Wann ist eine Genehmigung notwendig?

Die Genehmigungen, die als so genannte „verkehrsrechtliche Anordnungen“ bezeichnet werden, sind notwendig für:

  • Baustellen auf Geh-/Radwegen und im Fahrbahnbereich auf und an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerorts und außerorts oder
  • Gerüstaufstellungen im Gehwegbereich an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
Antwort auf/zuklappen

Was wird in diesen Anordnungen geregelt?

Unter anderem wird darin festgehalten, wie die Baustellen abgesperrt und gekennzeichnet werden müssen. Darüber hinaus wird festgelegt, ob und wie der Verkehr geregelt werden muss und ob beziehungsweise wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen.

Antwort auf/zuklappen

Wer genehmigt die Arbeiten im Straßenraum?

Das Landratsamt Unterallgäu ist als Untere Straßenverkehrsbehörde für die Genehmigung von Baustellen an Kreis-, Staats- und Bundesstraßen innerhalb des Kreisgebietes Unterallgäu zuständig.

Für Baustellen an gemeindlichen Straßen, Gemeindeverbindungsstraßen, öffentlichen Feld- und Waldwegen sowie beschränkt öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen ist die jeweilige Gemeinde der richtige Ansprechpartner.

Wirken sich die für eine Gemeindestraße zu treffenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen jedoch unmittelbar auf den Verkehr auf höherrangigen Straßen aus, so ist wiederum das Landratsamt zuständig (Nahtstellenregelung).

Antwort auf/zuklappen

Wann muss der Antrag gestellt werden und welche Unterlagen sind hierfür nötig?

Der Antrag muss rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor Baubeginn, beim Landratsamt in Mindelheim beziehungsweise bei unserer Dienststelle in Memmingen eingereicht werden - je nachdem, in welchem Teil des Landkreises die Baustelle entstehen soll. Für Genehmigungen im westlichen Landkreis ist die Dienststelle Memmingen zuständig, für den östlichen Landkreis das Landratsamt in Mindelheim.

Auf dem Antrag müssen die Lage der Baustelle und die öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Baustelle in Anspruch genommen werden, genau angegeben werden.

 

Den Antrag für eine "verkehrsrechtliche Anordnung wegen verkehrsbeeinträchtigender Arbeiten" können Sie hier herunterladen - entweder im ausfüllbaren doc-Format oder als pdf-Datei:

 

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Lageskizze, aus dem die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich ist,
  • sowie einen Umleitungsbeschilderungsplan bei Vollsperrung.
Antwort auf/zuklappen

Wie viel kostet eine verkehrsrechtliche Anordnung?

Für eine verkehrsrechtliche Anordnung fallen Kosten ab 29 Euro an. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie lange die jeweiligen Arbeiten dauern.

Formulare und Anträge

Den Antrag für eine "verkehrsrechtliche Anordnung wegen verkehrsbeeinträchtigender Arbeiten" können Sie hier herunterladen - entweder im doc-Format oder als pdf-Datei:

 

Ansprechpartner

Straßenverkehrsbehörde

Bettina Dreher
Telefon: (08261) 995-427

Straßenverkehrsbehörde

Inge Wölfle
Telefon: (08331) 8203-11

Straßenverkehrsbehörde

Katharina Schedel
Telefon: (08261) 995-227

Straßenverkehrsbehörde

Monika Schedel
Telefon: (08331) 8203-27

Straßenverkehrsbehörde

Carolin Braun
Telefon: (08261) 995-476

Aktuelles

Bushaltestellen im Unterallgäu modernisiert

Zum Bild: Übersichtlicher gestaltet und leichter lesbar sind die neuen Busfahrpläne. Foto: VVM

Die Fahrpläne an den Bushaltestellen sind nun besser lesbar und per moderner Handy-Technik kann man...

Landkreis investiert in Schulen und Straßen

Die größten Investitionen des Jahres 2012 standen im Mittelpunkt einer gemeinsamen Sitzung der...

Alte Führerscheine jetzt umtauschen

Er passt in so gut wie jeden Geldbeutel und ist in allen Ländern der Europäischen Union gültig:...

B 300: Behinderungen zwischen Winterrieden und Babenhausen

Wegen Deckenbauarbeiten kommt es auf der Bundesstraße 300 zwischen Winterrieden und Babenhausen zu...