

Güter in der richtigen Menge, im richtigen Zustand, zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zur Verfügung zu stellen: Das ist Güterverkehr - für unsere produzierende Wirtschaft nicht mehr wegzudenken! Früher gab es für Kombis und Kleintransporter Befreiungen und Begünstigungen. Das ist seit der Aktualisierung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) nicht mehr der Fall. Eine Unterscheidung nach der Zulassungsart, ob Personenkraftwagen oder Lastwagen, spielt seitdem keine Rolle mehr. Es kommt lediglich auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Fahrzeugs an.
Wenn auch Sie haupt- oder nebenberuflich ins Transportgewerbe einsteigen wollen, dann helfen Ihnen die folgenden Informationen sicherlich weiter.
alle anzeigen / alle verbergen
Wann ist eine Berechtigung zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen notwendig?
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich eines Anhängers ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, bedarf einer Berechtigung.
Dabei muss man zwischen zwei Arten unterscheiden:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an eine nationale Erlaubnis oder EU-Lizenz zu kommen?
Persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung - das sind die drei Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis. Nähere Informationen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt, das Sie sich hier herunterladen und ausdrucken können.
Gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht?
Ja - in folgenden Fällen ist zum Beispiel keine Erlaubnis notwendig:
Darüber hinaus ist für den Werkverkehr, also den Güterverkehr, der für eigene Zwecke eines Unternehmens durchgeführt wird, keine Erlaubnis notwendig; er muss lediglich gemeldet werden.
Wo kann man die nationale Erlaubnis beziehungsweise die EU-Lizenz beantragen und welche Unterlagen werden dazu benötigt?
Die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt ist für die Erteilung der Erlaubnis zuständig. Den erforderlichen Antrag erhalten Sie beim Landratsamt oder können ihn gleich hier herunterladen.
Darüber hinaus müssen mit dem Antrag folgende weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorgelegt werden:
Werden die Erlaubnis beziehungsweise die EU-Lizenz zeitlich begrenzt erteilt?
Die Erlaubnis wird dem Unternehmer zunächst auf fünf Jahre ausgestellt. Anschließend wird sie, wenn die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind, unbefristet erteilt.
Die EU-Lizenz wird in der Regel für maximal zehn Jahre gewährt.
Wenn die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, können die Erlaubnis oder EU-Lizenz auch auf ein oder mehrere Jahre befristet werden.
Werden die Vorgaben regelmäßig überprüft?
Ja, das Landratsamt muss als zuständige Behörde die Vorgaben des Güterkraftverkehrsgesetzes regelmäßig nachprüfen. Gegebenenfalls kann Sie die Erlaubnis zurücknehmen oder widerrufen.
Auch die finanzielle Leistungsfähigkeit wird regelmäßig kontrolliert.
Die Hiltenfinger Straße in Siebnach ist ab Dienstag, 29. Mai, voraussichtlich bis Ende Juni 2012...
Deckenbauarbeiten für die Zufahrt zum Gewerbepark Pfaffenhausen-Salgen sorgen in der Zeit vom 29....
Die Memminger Straße in Ottobeuren ist ab Montag, 21. Mai, voraussichtlich bis Ende Oktober 2012...
Insgesamt rund 260.000 Euro wird der Landkreis Unterallgäu in diesem Jahr in den Unterhalt des...
Nach wie vor läuft bei der Großbaustelle in der Bad Wörishofer Straße in Mindelheim alles wie...
Die Kreisstraße MN 9 wird in den kommenden Wochen im Bereich der Ortsdurchfahrt Schnerzhofen neu...