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So lassen Sie Ihr (Gebraucht-) Fahrzeug umschreiben

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Sie haben ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und möchten jetzt wissen, was Sie benötigen, um es auf sich umschreiben zu lassen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Unterallgäu haben? Oder möchten Sie ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug auf sich zulassen? Oder sind Sie neu ins Unterallgäu gezogen und möchten Ihr Fahrzeug ummelden? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die Antragsunterlagen - egal ob Ihr Fahrzeug bislang schon das Kennzeichen MN hatte, ob es zuvor in einem anderen Landkreis beziehungsweise einer anderen Stadt zugelassen war oder aus einem Land inner- oder außerhalb der EU eingeführt wurde.   
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann können Sie sich natürlich auch direkt an uns wenden.    

Fragen und Antworten

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Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug aus Deutschland gekauft und möchte es jetzt auf mich zulassen. Was muss ich jetzt tun?

Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug innerhalb Deutschlands gekauft haben, dann benötigen Sie für die Umschreibung auf Ihren Namen immer folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungsdoppelkarte) oder eVB-Nummer
  • gültige Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ)
  • bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
  • bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer)

 

Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:

 

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug,
  • Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).

 

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)

 

Zusätzlich bei Minderjährigen:

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Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land gekauft und möchte es jetzt auf mich zulassen. Was muss ich tun?

Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land eingeführt haben, dann müssen Sie mit diesem Fahrzeug zur Zulassungsstelle kommen, sofern dafür erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) ausgestellt wird.
Gleichzeitig sollten Sie zur Umschreibung folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere, eventuell mit Abmeldebestätigung
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer)
  • Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungsdoppelkarte) oder eVB-Nummer
  • Umsatzsteuer-Mitteilung für Fahrzeuge bis 6000 Kilometer oder wenn seit der Erstzulassung weniger als sechs Monate vergangen sind
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Bescheinigung über eine Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug seit der erstmaligen Zulassung bereits einmal hätte vorgeführt werden müssen.

 

Zusätzlich (und jetzt wird es leider etwas kompliziert):
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typgenehmigung enthalten ist. Sollten Sie diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) nicht haben, dann müssen Sie uns die erforderlichen technischen Daten auf andere geeignete Weise vorlegen - zum Beispiel durch die Datenbestätigung des Herstellers.

Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:

 

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug,
  • Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).

 

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)

 

Zusätzlich bei Minderjährigen:

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Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug aus einem Land außerhalb der EU (Drittland) gekauft und möchte es jetzt auf mich zulassen. Was muss ich jetzt tun?

Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug aus einem Land außerhalb der EU eingeführt haben, dann sollten Sie damit zur Zulassungsbehörde kommen und zur Umschreibung folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere, eventuell mit Abmeldebestätigung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (hierfür müssen Sie Ihr Fahrzeug beim Zoll vorfahren)
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer)
  • Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungsdoppelkarte) oder eVB-Nummer
  • Nachweis über Hauptuntersuchung (TÜV oder Dekra)

 

Zusätzlich (und jetzt wird es leider etwas kompliziert):
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typgenehmigung enthalten ist. Sollten Sie diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) nicht haben, dann müssen Sie uns die erforderlichen technischen Daten auf andere geeignete Weise vorlegen - zum Beispiel durch die Datenbestätigung des Herstellers.

Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:

 

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug,
  • Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).

 

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender).

 

Zusätzlich bei Minderjährigen:

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Ich bin in den Landkreis Unterallgäu umgezogen und möchte jetzt mein Fahrzeug umschreiben. Was muss ich beachten und welche Unterlagen benötige ich hierfür?

Sobald Sie umgezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich ummelden. Für diese Umschreibung benötigen Sie dieselben Unterlagen, wie wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug in Deutschland gekauft hätten.

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Ich möchte ein Fahrzeug, das außer Betrieb gesetzt war auf mich anmelden und wohne im Landkreis Unterallgäu. Welche Unterlagen benötige ich in diesem Fall?

Für die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs benötigen Sie dieselben Unterlagen, wie wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug in Deutschland gekauft hätten.

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Wie viel kostet die Umschreibung?

Wie viel die Umschreibung kostet, hängt davon ab, ob das Fahrzeug zuletzt bereits im Unterallgäu zugelassen war oder auf einen anderen Landkreis - beziehungsweise, ob es aus einem EU-Land eingeführt wurde oder aus einem so genannten Drittland. Folgende Gebühren werden für die Umschreibung berechnet:

  • für ein Gebrauchtfahrzeug, das zuvor bereits im Unterallgäu zugelassen war: ab 18,20 Euro
  • für ein Gebrauchtfahrzeug, das bisher in einem anderen deutschen Landkreis oder einer anderen deutschen Stadt zugelassen war: ab 28,80 Euro
  • für ein Gebrauchtfahrzeug, das aus einem EU-Land oder einem Land außerhalb der EU eingeführt wurde: ab 40 Euro
  • für die Umschreibung Ihres Fahrzeugs nach einem Umzug innerhalb des Landkreises Unterallgäu: 10,70 Euro
  • für die Umschreibung Ihres Fahrzeugs nach einem Umzug in den Landkreis Unterallgäu: ab 26,70 Euro
  • für die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs: ab 10,70 Euro

 

Hinzukommen können weitere 10,20 Euro kommen, wenn Sie gern ein Wunschkennzeichen hätten, und die Kosten für die Kennzeichenschilder. Diese liegen zwischen 25 und 30 Euro.

 

Ansprechpartner

Kfz-Zulassung

Stefanie Dolpp
Telefon: (08331) 8203-45

Kfz-Zulassung

Norbert Lutzenberger
Telefon: (08261) 995-230

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