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Rund um die Feinstaubplakette

Foto: Falco - fotolia.com

Feinstaub - nur feiner harmloser Staub? Keineswegs. Es gibt keine unschädliche Feinstaubkonzentration. Laut Studien ergibt sich für die Bevölkerung der EU eine um mindestens ein Jahr reduzierte Lebenserwartung durch die Gesamtstaubbelastung. Die Zunahme von allergischen Reaktionen, asthmatischen Anfällen, Atemwegsbeschwerden oder gar Lungenkrebsfällen geht damit einher. Um das Ganze nicht noch mehr zu verschlimmern, gelten seit Januar 2005 europaweit Grenzwerte für Feinstaub in der Luft. Viele Städte, in denen diese Werte nicht eingehalten werden können, haben inzwischen Maßnahmen getroffen: Unter anderem durch die Einführung von Feinstaubplaketten.
Dazu häufig auftretende Fragen beantworten wir auf dieser Seite. Hier erfahren Sie auch, wie Sie eine Feinstaubplakette erhalten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde.       

Fragen und Antworten

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Wann benötige ich eine Feinstaubplakette?

Eine Feinstaubplakette benötigen Sie, um in so genannte „Umweltzonen“ fahren zu dürfen. Umweltzonen werden in besonders mit Feinstaub belasteten Bereichen - meist in Großstädten - eingerichtet. Eine Feinstaubplakette ist dort Pflicht - zum Beispiel innerhalb des Mittleren Ringes in München oder in Ulm.

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Gibt es verschiedene Plaketten?

Ja - es gibt eine Einteilung in drei Gruppen: rote, gelbe oder grüne Plaketten. Ausschlaggebend dafür, welche Farbe Sie erhalten, ist die Höhe des Schadstoffausstoßes Ihres Fahrzeuges.

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In welche Schadstoffgruppe fällt mein Fahrzeug?

Um das zu ermitteln, benötigen Sie in der Regel die Emissionsschlüsselnummer. Diese ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

  • In Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein unter „Schlüsselnummern zu 1“ an der fünften oder sechsten Stelle des sechsstelligen Codes.
  • In Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die Emissionsschlüsselnummern im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung I. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.

 

Wenn ein Partikelminderungssystem (PMS) nachgerüstet wurde, müssen Sie die erreichte PM-Stufe sowie bei Nutzfahrzeugen die erreichte Partikelminderungsklasse (PMK) auf der Grundlage der Bescheinigung der Werkstatt von der Zulassungsbehörde eintragen lassen. Folgende Unterlagen benötigen Sie hierfür:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Einbaubescheinigung der durchführenden Werkstätte und
  • allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Nachrüstsatzes.
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Woher bekomme ich die Plakette?

Die Plaketten erhalten Sie bei uns in der Zulassungsbehörde. Sie können Sie aber auch über Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen, oder bei einem Überwachungsverein (zum Beispiel über TÜV, Dekra oder GTÜ) beziehen.
Damit Ihnen die Plakette zugeteilt werden kann, müssen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorlegen.
Die Plakette muss auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden.

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Welche Kosten fallen hierfür an?

Die Feinstaubplakette kostet fünf Euro.

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Muss ich eine neue Feinstaubplakette beantragen, auch wenn sich nur das Kennzeichen meines Fahrzeugs ändert?

Leider sind die Feinstaubplaketten immer kennzeichenbezogen. Ändert sich also das Kennzeichen, egal ob durch Umschreibung oder Verlust, etc., dann muss auch eine Feinstaubplakette mit dem neuen Kennzeichen beantragt werden.

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Gibt es Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht?

Ja, es gibt Fahrzeuge, die nicht unbedingt mit einer Plakette gekennzeichnet sein müssen - zum Beispiel Motorräder, Oldtimer und Arbeitsmaschinen. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz beziehungsweise die Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Laut Gesetz sind unter anderem folgende Fahrzeuge von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen:

  • mobile Maschinen und Geräte,
  • Arbeitsmaschinen,
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“,
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, sowie
  • Oldtimer mit speziellem Kennzeichen.
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Wo gibt es Umweltzonen?

Neben München verfügen mittlerweile viele andere deutsche Großstädte über Umweltzonen. Auf der Internetseite www.umwelt-plakette.de können Sie sich genau informieren und erfahren dabei weitere Details rund um das Thema Feinstaubplaketten. Die Umweltzonen sind übrigens durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet.

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Was für Folgen hat es, wenn ich in einer Umweltzone ohne Plakette unterwegs bin?

Werden Sie in einer Umweltzone ohne Plakette erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen; hinzu kommt ein Punkt im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg.
Sie dürfen die Umweltzone übrigens auch nicht befahren, wenn Sie aufgrund der Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeuges eine Plakette bekommen könnten, diese aber noch nicht beantragt haben.

Externe Links

Näheres über die Feinstaubplakette und alle Umweltzonen findet man auf der Seite www.umwelt-plakette.de.

 

Ansprechpartner

Kfz-Zulassung

Stefanie Dolpp
Telefon: (08331) 8203-45

Kfz-Zulassung

Norbert Lutzenberger
Telefon: (08261) 995-230

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