Dienstag, 22.05.12 |
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Rund um die Fahrzeugpapiere

Im Oktober 2005 wurden in Deutschland die neuen, EU-einheitlichen Fahrzeugpapiere verbindlich eingeführt. Der frühere Fahrzeugschein heißt jetzt „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und der bisherige Fahrzeugbrief wird als „Zulassungsbescheinigung Teil II“ bezeichnet. Auch bezüglich des für die Zulassung erforderlichen Nachweises über eine Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Änderungen - dieser wird nur noch elektronisch geführt.   
Haben Sie Fragen zu diesen Themen? Hier finden Sie die Antworten! Außerdem haben wir hier Informationen für Sie zusammengestellt, wenn Sie Änderungen in den Fahrzeugpapieren haben - zum Beispiel wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen oder technische Änderungen eintragen lassen möchten. Hier erfahren Sie aber auch, was Sie tun müssen, wenn Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben oder diese Ihnen gestohlen wurden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Mitarbeiter unserer Zulassungsstelle wenden.

Fragen und Antworten

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Was hat sich bei den neuen Dokumenten geändert?

In erster Linie haben sich der bisherige Fahrzeugbrief und -schein optisch verändert. Inhaltlich wurden sie an die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft angepasst.

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Muss ich mir neue Dokumente ausstellen lassen?

Nein - die vor Oktober 2005 ausgegebenen Fahrzeugpapiere bleiben gültig. Sobald jedoch eine Veränderung beim Fahrzeug oder beim Fahrzeughalter eintritt, werden automatisch neue Dokumente ausgegeben. Dazu müssen Sie den „alten“ Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief vorlegen. Sie werden nur zusammen gegen die neuen Papiere eingetauscht.

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Muss ich die Zulassungsbescheinigung I - wie bisher den Fahrzeugschein - nach einer Außerbetriebsetzung (Abmeldung) abgeben?

Nein, in der Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise dem Fahrzeugschein wird die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) vermerkt und verbleibt beim Fahrzeugbrief. Sie brauchen beide Dokumente für eine eventuelle spätere Zulassung des Fahrzeuges.

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Welche Papiere muss ich im Auto immer bei mir haben?

Auch wenn Sie nur kurz zum Bäcker oder Metzger fahren - folgende Papiere müssen Sie immer dabei haben:

  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Ich habe geheiratet, mein Nachname hat sich deshalb geändert. Wie kann ich das in den Fahrzeugpapieren ändern lassen?

Kommen Sie einfach zu uns und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • gegebenenfalls Urkunde über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde), falls der Personalausweis/Reisepass noch nicht berichtigt ist.

Die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren kostet zwischen 10,70 und 24,50 Euro.

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Ich bin innerhalb des Landkreises Unterallgäu umgezogen. Was benötige ich, um dies in den Fahrzeugpapieren ändern zu lassen?

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Unterallgäu umgezogen sind, benötigen Sie folgende Unterlagen, um diese Änderung in Ihren Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger HU-Nachweis (zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ)
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter eine schriftliche Vollmacht mitbringen
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Wie viel kostet die Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren?

Sie müssen hierfür mit Kosten von 10,70 Euro rechnen.

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Ich bin in den Landkreis Unterallgäu gezogen und möchte jetzt mein Fahrzeug umschreiben. Welche Unterlagen benötige ich hierfür?

Für die Umschreibung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • siebenstellige eVB-Nummer Ihrer Versicherung
  • gültige Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ)
  • bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer)

 

Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:

 

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug,
  • Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).

 

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)

 

Zusätzlich bei Minderjährigen:

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Wie viel kostet diese Umschreibung?

Sie müssen hierfür mit Kosten zwischen 26,50 und 40 Euro rechnen. Hinzukommen können weitere 10,20 Euro, wenn Sie gern ein Wunschkennzeichen hätten, und die Kosten für die Kennzeichenschilder. Diese liegen bei etwa 25 bis 30 Euro.

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An meinem Fahrzeug hat es eine technische Änderung gegeben. Welche Unterlagen benötige ich, um diese Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen?

Um eine technische Änderung eintragen zu lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen: Falls Sie noch keine neuen EU-Fahrzeugpapiere haben:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Prüfbericht über die Änderungsabnahme (zum Beispiel von TÜV, Dekra oder GTÜ)

 

Falls Sie schon EU-Fahrzeugpapiere haben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Prüfbericht über die Änderungsabnahme (zum Beispiel von TÜV, Dekra oder GTÜ)
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Gilt dies auch, wenn mein Fahrzeug mit einem Katalysator oder Russfilter nachgerüstet wurde?

Wurde Ihr Fahrzeug mit einem Katalysator oder einem Russfilter nachgerüstet, dann müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine Änderung der Fahrzeugpapiere beantragen. Diese Änderung ist kostenpflichtig. Die Daten werden dann von der Zulassungsbehörde aus an das Finanzamt gemeldet.
Falls Sie noch Fahrzeugpapiere haben, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, dann müssen Sie diese umtauschen.
Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen, wenn Ihr Fahrzeug mit Katalysator oder Russfilter nachgerüstet wurde:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I  (Fahrzeugschein),
  • Einbaubescheinigung der durchführenden Werkstätte und
  • allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Nachrüstsatzes.
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Wie viel kostet die Eintragung technischer Änderungen?

Sie müssen hierfür mit Kosten zwischen 10,70 und 24 Euro rechnen.

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Ich habe meine Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise meinen Fahrzeugschein verloren/sie wurde mir gestohlen. Was muss ich jetzt tun?

Hier hängt es davon ab, ob Sie schon in Besitz der neuen EU-Fahrzeugpapiere sind oder noch den alten Fahrzeugschein haben.

Wenn Sie bereits die EU-Fahrzeugpapiere haben und die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren haben, muss der Halter hierfür persönlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dies kann er sowohl bei jedem Notar als auch bei der Zulassungsbehörde - allerdings dürfen nur einige unserer Mitarbeiter eine solche eidesstattliche Versicherung abnehmen. Vereinbaren Sie deshalb hierfür bitte unbedingt im Voraus telefonisch einen Termin.
Wenn der Fahrzeughalter die eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgibt, muss er nicht selbst zur Zulassungsbehörde kommen. Sein Vertreter benötigt in diesem Fall dann allerdings eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis des Fahrzeughalters sowie seinen eigenen Personalausweis. Einen Vordruck für die Vollmacht können Sie hier herunterladen.
Außerdem benötigen Sie folgende Unterlagen, um eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • gültiger TÜV-Nachweis (Prüfbericht)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Für die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie mit Kosten in Höhe von 10,70 Euro rechnen. Hinzu kommen außerdem noch die Kosten für die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung. Bei unserer Zulassungsbehörde betragen diese 30,70 Euro.

 

Wenn Sie noch im Besitz von alten Fahrzeugpapieren waren, benötigen wir vom Fahrzeughalter eine Verlusterklärung. Diese kann formlos sein. Sie können aber auch folgenden Vordruck ausfüllen. Außerdem benötigen Sie folgende Unterlagen, um eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen:

  • Fahrzeugbrief 
  • gültiger TÜV-Nachweis (Prüfbericht)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Für die Ersatz-Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie mit Kosten in Höhe von 18,90 Euro rechnen.

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Ich habe meine Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise meinen Fahrzeugbrief verloren bzw. dieses Papier wurde mir gestohlen. Was muss ich jetzt tun?

Egal ob Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil II oder einen alten Fahrzeugbrief hatten, muss der Fahrzeughalter persönlich eine eidesstattliche Versicherung hierüber abgeben. Dies kann er sowohl bei jedem Notar als auch bei der Zulassungsbehörde - allerdings dürfen nur einige unserer Mitarbeiter eine solche eidesstattliche Versicherung abnehmen. Vereinbaren Sie deshalb hierfür bitte unbedingt im Voraus telefonisch einen Termin.

Sollten Sie die eidesstattliche Versicherung beim Notar abgeben, so kommen Sie bitte anschließend zu uns in die Zulassungsbehörde und bringen Sie Ausweis und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie gegebenenfalls eine Vollmacht und den Ausweis des Fahrzeughalters mit.

Bei Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Ihres alten Fahrzeugbriefs muss die Zulassungsbehörde Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein) einziehen und ebenfalls ersetzen. Zuerst muss allerdings ein so genanntes Aufgebotsverfahren durchgeführt werden. Dies dauert etwa zwei bis drei Wochen.

Erst danach kann Ihr Fahrzeug zugelassen beziehungsweise die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

 

Abgesehen von der eidesstattlichen Versicherung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • eine schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgibt und nicht selbst zur Zulassungsbehörde kommt. Der Vertreter muss zudem den Personalausweis des Fahrzeughalters sowie seinen eigenen Personalausweis mitbringen. Einen Vordruck für die Vollmacht können Sie hier herunterladen.

Für die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie mit Kosten in Höhe ab 27,60 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung. Bei unserer Zulassungsbehörde betragen diese 30,70 Euro.

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Und was muss ich tun, wenn eines oder beide Kennzeichen gestohlen wurden?

Gestohlene beziehungsweise verlorene Kennzeichen werden zur Fahndung ausgeschrieben und sind zehn Jahre lang für die Ausgabe gesperrt. Wir müssen Ihnen also für Ihr Fahrzeug neue Kennzeichen zuteilen.

Kommen Sie zu uns in die Zulassungsstelle und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief),
  • gegebenenfalls ein noch vorhandenes Kennzeichen,
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • eine Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht selbst in die Zulassungsbehörde kommt. In diesem Fall muss der Vertreter neben dem Personalausweis des Fahrzeughalters auch seinen eigenen Ausweis mitbringen.
  • gegebenenfalls Diebstahls- beziehungsweise Verlustanzeige der Polizei, wenn Sie den Verlust des Kennzeichens zuvor bei der Polizei gemeldet haben.
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Die Betriebserlaubnis meines Mofas/Mopeds/Radladers ist verschwunden - was jetzt?

In diesem Fall benötigen Sie eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde. Um diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir folgende Angaben und Unterlagen.
Diesen Antrag können Sie hier herunterladen. Füllen Sie ihn vollständig aus und kommen Sie damit zur Zulassungsbehörde. Außerdem muss der Antragsteller sich ausweisen können. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 10,20 Euro.
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie dann beim TÜV beziehungsweise beim Fahrzeughersteller eine Ersatz-Betriebserlaubnis beantragen.
Danach muss die Zulassungsbehörde noch die Betriebserlaubnis erteilen. Kommen Sie hierfür mit der Ersatz-Betriebserlaubnis noch einmal zu uns. Die Gebühr für die Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 10,20 Euro.

Externe Links

Grundsätzliches über Fahrzeugpapiere findet man auf den Seiten des TÜV Süd. Klicken Sie hier und Sie werden weitergeleitet.

 

Ansprechpartner

Kfz-Zulassung

Stefanie Dolpp
Telefon: (08331) 8203-45

Kfz-Zulassung

Norbert Lutzenberger
Telefon: (08261) 995-230

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