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Ein Fahrzeug außer Betrieb setzen und wieder anmelden

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Die Tage werden kälter, das Motorradfahren macht keinen Spaß mehr und auch im Cabrio zieht es ordentlich…Sie wollen Ihr Bike oder Ihren offenen Sportwagen über den Winter einmotten. Früher wurden die Fahrzeuge dann einfach vorübergehend stillgelegt. Diese bisherige Unterscheidung zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen Abmeldung - zum Beispiel wenn das Fahrzeug entsorgt werden soll - gibt es nicht mehr. Beides wird ersetzt durch die so genannte Außerbetriebsetzung.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles über das Abmelden eines Autos oder Motorrads - und darüber, was Sie tun müssen, wenn Sie das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen wollen. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.   

Fragen und Antworten

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Welche Vorteile hat es, dass Fahrzeuge nicht mehr stillgelegt, sondern „außer Betrieb gesetzt“ werden?

Vorteil gegenüber der früheren Regelung ist, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nicht mehr automatisch 18 Monate nach der Abmeldung erlischt. Sie können es somit auch nach mehreren Jahren wieder zulassen. Dazu ist die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.

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Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich mein Fahrzeug für einige Zeit oder endgültig außer Betrieb setzen will?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für einige Zeit außer Betrieb setzen, zum Beispiel weil Sie Ihr Cabrio während der Wintermonate lieber geschützt in der Garage stehen lassen wollen, müssen Sie uns Folgendes vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • gegebenenfalls einen Verwertungsnachweis, wenn Sie das Fahrzeug endgültig stilllegen möchten (diesen erhalten Sie vom Schrotthändler)

 

Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters mitbringen.

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Bekomme ich mein bisheriges Kennzeichen, wenn ich mein Fahrzeug nach einer Winterpause im Frühjahr wieder in Betrieb nehmen will?

Bei einer Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen sofort wieder frei. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Nummer für eine spätere Wiederinbetriebnahme zu reservieren. Diese Reservierung ist gebührenfrei, kann für maximal ein Jahr vorgenommen werden und muss bei der Außerbetriebsetzung schriftlich beantragt werden. Sie können diesen Antrag unmittelbar bei uns in der Zulassungsstelle ausfüllen.

Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen auch für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs reservieren lassen. In diesem Fall fällt allerdings bei der Zulassung zusätzlich eine Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,20 Euro an.


Alternativ besteht übrigens auch die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu nutzen. Informieren Sie sich doch auch hierüber auf unserer Seite Saisonkennzeichen.

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Wo gibt es anerkannte Verwertungsbetriebe und Annahmestellen?

Wissenswertes rund um die Verwertung beziehungsweise Verschrottung von Autos finden Sie auf der Seite www.altfahrzeugstelle.de.

Darüber hinaus haben wir eine Liste der anerkannten Demontagebetriebe des Landkreises Unterallgäu und seiner Umgebung zusammengestellt. Sie können diese Liste hier herunterladen.

Eine Liste zugelassener Annahmestellen für Altautos finden Sie hier.

 

Nähere Informationen über die richtige Entsorgung von Altautos finden Sie auf dieser Seite unseres Internetauftritts.

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Wie bringe ich mein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nach Hause?

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung innerhalb des Zulassungsbezirkes oder des angrenzenden Zulassungsbezirks auf dem direkten, kürzesten Weg möglich.

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Was muss ich sonst beachten?

Dass Sie mit Ihrem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, ist selbstverständlich. Bitte beachten Sie aber auch, dass Ihr Fahrzeug, wenn es außer Betrieb gesetzt ist, nicht auf öffentlichem Grund stehen darf.

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Mit welchen Kosten muss ich für die Außerbetriebsetzung rechnen?

Folgende Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie ein Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen:

  • Außerbetriebsetzung bei Kennzeichen MN: 5,60 Euro
  • Außerbetriebsetzung bei einem anderen Kennzeichen: 10,70 Euro
  • Entgegennahme eines Verwertungsnachweises: 5,10 Euro
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Was muss ich tun, wenn ich mein Fahrzeug wieder auf mich anmelden möchte (Wiederinbetriebnahme)?

Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn ein Fahrzeug nach der Außerbetriebssetzung wieder auf denselben Halter mit Hauptwohnsitz im Unterallgäu zugelassen werden soll:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungsdoppelkarte) oder eVB-Nummer
  • gültige Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ)
  • bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
  • bisherige Kennzeichen, falls diese bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurden
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer)

 

Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:

 

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug,
  • Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).

 

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)

 

Zusätzlich bei Minderjährigen:

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Wie viel kostet die Wiederinbetriebnahme?

Sie müssen hierfür mit Kosten ab 10,70 Euro rechnen. Möglicherweise kommen Kosten für die Zuteilung neuer EU-Papiere in Höhe von 13,80 Euro sowie für neue Kennzeichenschilder in Höhe von 25 bis 30 Euro hinzu.

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Darf ich ohne gestempelte Kennzeichen zur Zulassung fahren, um mein Fahrzeug wieder anzumelden?

Ja, allerdings nur, wenn Sie das Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde vorher reserviert haben oder wenn Sie sich vorab ein Kennzeichen zuteilen ließen. Sie müssen für die Fahrt zur Zulassungsbehörde auf jeden Fall die zur Zulassung erforderlichen Fahrzeugpapiere und die Versicherungsbestätigung (oder die eVB-Nummer) dabei haben.

Links und Informationen zum Download

  • Eine Liste der anerkannten Auto-Demontagebetriebe im Landkreis Unterallgäu und Umgebung finden Sie hier.
  • Eine Liste der anerkannten Fahrzeug-Annahmestellen im Landkreis finden Sie hier.
  • Eine aktuelle Übersicht über alle zugelassenen Demontage- und Altauto-Verwertungsbetriebe finden Sie auch unter www.altfahrzeugstelle.de.
 

Ansprechpartner

Kfz-Zulassung

Stefanie Dolpp
Telefon: (08331) 8203-45

Kfz-Zulassung

Norbert Lutzenberger
Telefon: (08261) 995-230

Altautoverwertung

Markus Seitel
Telefon: (08261) 995-363

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