

Interessant wäre es schon zu wissen, wer der Raser war, der einen auf der Autobahn schier von der Überholspur drängelte. Oder zu wissen, wer sein Auto so dumm parkt, dass gleich zwei Parkplätze belegt sind. Vielleicht gefällt einem aber auch nur der hübsche junge Mann auf der anderen Spur und man würde ihn gerne kennen lernen? Bekomme ich bei der Zulassungsstelle Auskunft über den Halter eines Fahrzeuges? In der Regel nicht – aber es gibt auch besondere Fälle. Informieren Sie sich hier.
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Wann darf die Zulassungsstelle Auskunft über den Halter eines Fahrzeuges geben?
Die Zulassungsstelle kann Auskunft über den Halter eines Fahrzeugs und/oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherungen geben, wenn Rechtsansprüche verfolgt werden sollen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Dies kann zum Beispiel bei einer Fahrerflucht sein, wenn ein Fahrzeug auf Ihrem Privatparkplatz steht oder wenn Sie ein Fahrzeug beschädigt haben und den Besitzer verständigen möchten.
Sie müssen in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und dies in einem schriftlichen Antrag begründen. Die Zulassungsstelle entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt werden darf.
Wieviel kostet diese Auskunft?
Die Auskunft über einen Fahrzeughalter kostet 5,10 Euro.
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