Dienstag, 22.05.12 |
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Grünes Kennzeichen für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Foto: Stefanie Dodel/Landratsamt Unterallgäu

Egal ob Zugmaschine oder Anhänger - wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden, können Sie hierfür ein grünes Kennzeichen beantragen. Ihr Vorteil: Sie müssen dann keine Kfz-Steuer bezahlen. Wichtig ist allerdings, dass ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen nur in der Landwirtschaft eingesetzt wird.
Nähere Informationen rund um das grüne Kennzeichen finden Sie hier. Sollten weitere Fragen auftauchen, so wenden Sie sich bitte an die Kfz-Steuerstelle des für Sie zuständigen Finanzamts. Für Bürger des Landkreises Unterallgäu ist das Finanzamt Memmingen, Telefon (08331) 608-0 zuständig.       

Fragen und Antworten

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Welche Vorteile bringt ein grünes Kennzeichen?

Für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen muss keine Kfz-Steuer bezahlt werden.

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Welche Unterlagen sind nötig, um ein grünes Kennzeichen zu beantragen?

In der Regel wird ein grünes Kennzeichen im Rahmen der Zulassung Ihres landwirtschaftlichen Fahrzeuges zugeteilt. Zusätzlich zu den Unterlagen für die Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung müssen Sie noch einen Antrag auf Steuerbefreiung ausfüllen.

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Wie viel kostet ein grünes Kennzeichen?

Ein grünes Kennzeichen wird sowohl bei einer Neuzulassung als auch bei einer Umschreibung nicht extra berechnet. Sie bezahlen also lediglich die Gebühren für die Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder in grüner Schrift in Höhe von 25 bis 30 Euro.

 

Ansprechpartner

Kfz-Zulassung

Stefanie Dolpp
Telefon: (08331) 8203-45

Kfz-Zulassung

Norbert Lutzenberger
Telefon: (08261) 995-230

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