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Kennzeichen für Oldtimer

Foto: Martina Berg - Fotolia.com

Sie haben einen schönen Mercedes SL in der Garage stehen und würden damit gerne an einem Oldtimertreffen teilnehmen? Dann besorgen Sie sich doch ein rotes Oldtimer-Kennzeichen, mit dem Sie zu diesen Veranstaltungen fahren dürfen, auch wenn Ihr Fahrzeug nicht zugelassen ist.   
Eine weitere Möglichkeit ist ein so genanntes H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, das Sie zur unbeschränkten Nutzung Ihres Oldtimers berechtigt. Allerdings ist es nicht ganz einfach, ein solches Kennzeichen zu bekommen - hierfür muss Ihr Auto oder Motorrad unter anderem mindestens 30 Jahre alt und ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ sein.
Welches der beiden Kennzeichen für Sie in Frage kommt und wie Sie ein solches Kennzeichen beantragen können, erfahren Sie auf dieser Seite.     

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter unserer Zulassungsstelle gerne weiter. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen, die die Kfz-Zulassung im Landkreis Unterallgäu betreffen, beantworten können. Wenden Sie sich immer an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde!

Fragen und Antworten

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Worin unterscheiden sich H-Kennzeichen und rotes Oldtimer-Kennzeichen?

Um ein H-Kennzeichen erhalten zu können, muss Ihr Fahrzeug folgende Voraussetzungen erfüllen, die durch ein „Gutachten nach §23 StVZO“ eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs bestätigt werden müssen:

  • Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (maßgeblich ist der Tag der Erstzulassung),
  • es muss sich weitestgehend im Originalzustand befinden,
  • es muss gut erhalten sein und
  • muss zur Pflege des „kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ dienen.

Vorteil des H-Kennzeichens ist, dass Sie Ihren Oldtimer damit uneingeschränkt im öffentlichen Straßenverkehr nutzen können. Dieses H-Kennzeichen ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.

 

Im Gegensatz dazu berechtigt das rote Oldtimerkennzeichen Sie lediglich dazu, an Oldtimertreffen teilzunehmen, Probe- und Überführungsfahrten zu machen und Ihr Fahrzeug zur Reparatur oder zur Wartung zu bringen. Allerdings dürfen Sie dieses Kennzeichen auch für mehrere Oldtimerfahrzeuge benutzen, sofern Sie für jedes einzelne Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein beantragt haben. Gleichzeitig müssen Sie ein Fahrtennachweisheft führen.

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Wie kann ich ein H-Kennzeichen für Oldtimer beantragen?

Um ein H-Kennzeichen zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Versicherungsbestätigung beziehungsweise eVB-Nummer,
  • Gutachten nach §23 StVZO, also ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs (darin stellt der Gutachter fest, ob das Fahrzeug den oben genannten Kriterien entspricht),
  • Gutachten nach §29 StVZO, also ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs (dabei handelt es sich um die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, die Sie alle zwei Jahre durchführen lassen müssen),
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer),
  • eventuell die bisherigen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

 

Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:

 

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug,
  • Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).

 

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)

 

Zusätzlich bei Minderjährigen:

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Kann ich ein H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombinieren?

Nein, dies ist nicht möglich.

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Welche Kosten kommen für das H-Kennzeichen auf mich zu?

Die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens kostet ab 28,80 Euro. Hinzu kommen die Kosten für neue Nummernschilder.

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Wie kann ich das rote Oldtimer-Kennzeichen beantragen?

Um ein rotes Oldtimer-Kennzeichen zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Unterlagen. Anhand dieser Unterlagen überprüft die Zulassungsbehörde Ihre Zuverlässigkeit, weil der Umgang mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen eine besondere Verantwortung mit sich bringt.

  • Formloser, schriftlicher Antrag (mit Angabe von Grund und Bedarf eines roten Kennzeichens)
  • Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (kann dort entweder direkt beantragt werden oder über die Zulassungsbehörde)
  • Vorlage einer Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein rotes Kennzeichen
  • Vorlage der Original-Fahrzeugpapiere der nicht zugelassenen Fahrzeuge
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gutachten nach §23 StVZO, also ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs (darin stellt der Gutachter fest, ob das Fahrzeug den oben genannten Kriterien entspricht),
  • Gutachten nach §29 StVZO, also ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs (dabei handelt es sich um die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, die sie allerdings nur einmalig machen lassen müssen).

 

Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:

 

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug,
  • Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).

 

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)

 

Zusätzlich bei Minderjährigen:

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Welche Kosten kommen für das rote Oldtimerkennzeichen auf mich zu?

Die Zuteilung des roten Oldtimer-Kennzeichens kostet 70 Euro. Hinzu kommen 10,70 Euro je rotem Fahrzeugschein und sechs Euro für das Nachweisheft.

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Mein Fahrzeug ist noch keine 30 Jahre alt, war aber nach der alten Gesetzeslage bereits als Oldtimer zugelassen. Kann ich es trotzdem auf das rote Oldtimer-Kennzeichen zulassen?

Seit dem 1. März 2007 gelten als Oldtimer nur Fahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind. Zuvor galt dies bereits für über 20 Jahre alte Fahrzeuge.
Aber auch wenn Ihr Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt ist, kann es in Ausnahmefällen wieder auf das rote Oldtimer-Kennzeichen zugelassen werden, wenn es vorher bereits auf ein solches Kennzeichen zugelassen war. Dies müssen Sie jedoch über eine Kopie des bisherigen Fahrzeugscheines nachweisen.
Zusätzlich benötigen Sie hierfür:

  • die Original-Fahrzeugpapiere des nicht zugelassenen Fahrzeuges
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gutachten nach §23 StVZO, also ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs (darin stellt der Gutachter fest, ob das Fahrzeug den oben genannten Kriterien entspricht),
  • Gutachten nach §29 StVZO, also ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs (dabei handelt es sich um die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, die sie allerdings nur einmalig machen lassen müssen),

 

Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:

Externe Links

  • Interessantes rund um Oldtimer und Tipps zu Pflege und Gutachten finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des TÜV Süd.
 

Ansprechpartner

Kfz-Zulassung

Stefanie Dolpp
Telefon: (08331) 8203-45

Kfz-Zulassung

Norbert Lutzenberger
Telefon: (08261) 995-230

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