

Sie haben Ihr Auto ins Ausland verkauft? Dann benötigen Sie ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen. Damit kann der neue Fahrzeugbesitzer rechtmäßig im Ausland fahren. Gleichzeitig wird der bisherige Fahrzeughalter von der Versicherungs- und Steuerpflicht entbunden.
Wichtig seit 1. Juli 2010: Seit 1. Juli werden Ausfuhrkennzeichen vom 1. Tag an über die gesamte Gültigkeitsdauer (mindestens jedoch 1 Monat) steuerpflichtig. Wie bei einer normalen Zulassung muss man deshalb der Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt zum Einzug der Kfz-Steuer vorlegen. Dies ist allerdings nur bei einem inländischen Konto möglich. Wer kein deutsches Konto hat, muss die anfallende Kfz-Steuer vom Finanzamt berechnen lassen und diesen Betrag dann bar bei einem deutschen Kreditinstitut einzahlen.
Wie Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen können, erfahren Sie auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter unserer Zulassungsstelle gerne weiter.
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Wie lange ist ein Ausfuhrkennzeichen gültig?
Wie lange das Ausfuhrkennzeichen gültig ist, hängt davon ab, wie lange die Versicherung Ihnen Versicherungsschutz gewährt - längstens jedoch ein Jahr. Die Hauptuntersuchung muss mindestens so lange gültig sein, wie das Ausfuhrkennzeichen gültig ist.
Was benötige ich, um ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen?
Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen möchten, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
Zusätzlich bei Firmen:
Zusätzlich bei Vereinen:
Zusätzlich bei Minderjährigen:
Welche Kosten kommen für ein Ausfuhrkennzeichen auf mich zu?
Ein Ausfuhrkennzeichen kostet ab 33,60 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Umtausch in EU-Papiere (ab 8,70 Euro), falls Sie diese noch nicht besitzen, und die Kosten für Nummernschilder in Höhe von 25 bis 30 Euro.
Benötige ich zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein?
Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung der nationalen Fahrzeugpapiere. Diesen erhalten Sie nur auf Antrag bei der Zulassungsbehörde.
Für Fahrten außerhalb der EU empfiehlt es sich, sich einen internationalen Fahrzeugschein ausstellen zu lassen. Dieser kostet 10,20 Euro.
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