

Flensburg - knapp 90.000 Einwohner, ganz im Norden Deutschlands, skandinavisches Flair, kleine bunte Fischerhäuser, sonnengelbe Kapitäns- und Kaufmannshöfe … Wussten Sie das?
Oder bringen Sie Flensburg auch nur damit in Verbindung, dass dort Punkte für Verstöße im Straßenverkehr in ein Register eingetragen werden? Genau darum geht es auch auf dieser Seite: Um das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg (KBA). Wir wollen Sie über einige grundlegende Dinge informieren. Details erfahren Sie direkt auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes.
alle anzeigen / alle verbergen
Was hat es eigentlich mit dem Verkehrszentralregister auf sich?
Alle Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) werden in diesem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg eingetragen und je nach Schwere mit einem bis sieben Punkten bewertet.
Ein hoher Punktestand hat Folgen für den „Verkehrssünder". Dieses System soll die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern schützen und in präventiver Weise der Verkehrssicherheit dienen.
Für welche Verstöße gibt es Punkte?
Bepunktet werden die verschiedensten Verstöße - egal ob ein Fehlverhalten beim Überholen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu gering gehaltener Abstand, Fehler beim Abbiegen oder einfach überschrittene Fristen für TÜV und ASU. Ordnungswidrigkeiten werden dabei mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat dafür einen konkreten Maßnahmen- und Punkteplan erarbeitet. Klicken Sie hier, dann werden Sie direkt weitergeleitet.
Und was ist mit Alkoholkonsum?
Natürlich gibt es auch Punkte, wenn Sie unter Alkoholeinfluss fahren und von der Polizei erwischt werden. Die genauen Promille-Grenzwerte erfahren Sie ebenfalls auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes. Hier leiten wir Sie direkt weiter.
Bitte beachten Sie: Bereits ein Alkoholgehalt im Blut von 0,3 Promille kann Auswirkungen auf Ihren Führerschein haben.
Was passiert, wenn ich Punkte in Flensburg angesammelt habe?
Ab einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrt-Bundesamt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, also uns von der Führerscheinstelle beim Landratsamt.
Abhängig von der Anzahl der Punkte gehen wir dann wie folgt vor:
Bei 8 bis 13 Punkten: Sie erhalten eine Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Wo und wann solche Aufbauseminare stattfinden, teilen wir Ihnen mit der Verwarnung mit.
Bei 14 bis 17 Punkten: Sie bekommen eine Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Termine solcher Aufbauseminare teilen wir Ihnen mit der Anordnung mit. Falls Sie innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht haben, werden Sie schriftlich verwarnt. Zudem erhalten Sie einen Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Solche Beratungen werden von zugelassenen Verkehrspsychologen angeboten. Adressen finden Sie hier.
Ab 18 Punkten: Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bleiben die Punkte unbefristet bestehen?
Nein, Eintragungen über Verkehrsverstöße werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Eine Tilgung erfolgt jedoch nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren (Verkehrs-)Verstöße begangen werden. Informationen zu den Tilgungsfristen finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes. Klicken Sie hier, dann leiten wir Sie direkt weiter.
Kann man auch selbst dazu beitragen, dass Punkte abgebaut werden?
Ja - durch eine freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können Sie von sich aus bis zu vier Punkte abbauen. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich und hängt von Ihrem derzeitigen tatsächlichen Punktestand ab. Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Wie erfahre ich meinen eigenen Punktestand?
Auskünfte über Ihren Punktestand erhalten Sie unmittelbar vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Wenden Sie sich einfach schriftlich an das KBA und bitten um diese Information. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular des KBA, das Sie hier herunterladen können. Vergessen Sie nicht, Ihrem Schreiben eine Kopie Ihres Ausweises beizufügen!
Die Anschrift des KBA:
Kraftfahrt-Bundesamt
Förderstr. 16
24944 Flensburg
Fax: (0461) 316-1366
Die Hiltenfinger Straße in Siebnach ist ab Dienstag, 29. Mai, voraussichtlich bis Ende Juni 2012...
Deckenbauarbeiten für die Zufahrt zum Gewerbepark Pfaffenhausen-Salgen sorgen in der Zeit vom 29....
Die Memminger Straße in Ottobeuren ist ab Montag, 21. Mai, voraussichtlich bis Ende Oktober 2012...
Insgesamt rund 260.000 Euro wird der Landkreis Unterallgäu in diesem Jahr in den Unterhalt des...
Nach wie vor läuft bei der Großbaustelle in der Bad Wörishofer Straße in Mindelheim alles wie...
Die Kreisstraße MN 9 wird in den kommenden Wochen im Bereich der Ortsdurchfahrt Schnerzhofen neu...