
Fahrerlaubnisse für Autos, Motorräder, Kleinkrafträder und landwirtschaftliche Maschinen werden derzeit unbefristet ausgestellt. Nach derzeitigem Stand soll sich das jedoch ab Januar 2013 ändern. Führerscheine werden dann befristet für 15 Jahre ausgestellt. Die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine bleiben bis zum Jahr 2033 gültig.
Auch jetzt gibt es schon Führerscheine, die befristet ausgestellt werden, zum Beispiel für Lastwagen und Omnibusse. Solche Führerscheine müssen immer wieder verlängert werden. Schließlich übernehmen Fahrer von Omnibussen oder Lastwagen ja auch eine größere Verantwortung als "normale" Autofahrer. Die rechtlichen Vorgaben sind dabei einem permanenten Wandel unterworfen. Wir versuchen mit dieser Seite, häufig auftretende Fragen zu beantworten. Wünschen Sie ergänzende Informationen, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Wer muss seinen Führerschein verlängern lassen?
Omnibus- und Lastwagen-Fahrer müssen ihre Fahrerlaubnis regelmäßig verlängern lassen. Ihre Geltungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.
Wann muss man die Verlängerung beantragen und was ist dazu notwendig?
Alle Verlängerungsanträge müssen rechtzeitig, also mindestens acht Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis oder vor dem 50. Geburtstag, mit allen Unterlagen persönlich bei uns im Landratsamt gestellt werden. Nur so können wir einen ununterbrochenen Fortbestand Ihrer Fahrerlaubnis gewährleisten. Den Antragsvordruck erhalten Sie direkt von der Führerscheinstelle oder können ihn hier herunterladen.
Zur Bearbeitung des Antrags benötigen wir folgende Unterlagen:
Zusätzlich für Busse (Klassen D, DE):
Sie haben Fragen zu den vorzulegenden Unterlagen? Wir beantworten diese auf unserer Führerschein-Startseite.
Gibt es für Lastwagenfahrer ab ihrem 50. Geburtstag etwas Besonderes zu beachten?
Ja - Für Lastwagenfahrer gibt es ab dem 50. Geburtstag besondere Regelungen. So dürfen zum Beispiel Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 2 für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen ab dem 50. Geburtstag keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der neuen Klassen C oder CE mehr führen, sofern diese die Fahrberechtigung aus der früheren Klasse 3 übersteigt. Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Verlängerung des Führerscheins vor dem 50. Geburtstag.
Auch Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3 sollten ihre Fahrerlaubnis vor dem 50. Geburtstag verlängern lassen - wenn sie Fahrzeugkombinationen führen, die aus einem Zugfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und einem Anhänger mit einer Achse bestehen - soweit
Ich habe noch den "alten" grauen oder rosafarbenen Schein. Bekomme ich nach der Verlängerung einen neuen Kartenführerschein?
Ja, das ist richtig. Wenn Sie noch einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein haben, stellen wir Ihnen diesen bei einer gewünschten Verlängerung automatisch auf den EU-Kartenführerschein um. Informationen zu diesem Dokument erhalten Sie unter EU-Kartenführerschein.
Was kostet die Verlängerung eines Führerscheins?
Für die Verlängerung des Führerscheins fallen bei uns Bearbeitungsgebühren in Höhe von 37,50 Euro an.
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