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Führerschein erweitern

Sie haben schon immer mal davon geträumt, den Sommer auf zwei Rädern zu genießen? Aber versäumten es leider mit 18, zum Auto- gleich den Motorradführerschein zu machen? Oder Sie haben Spaß an großen "Flagschiffen" und wollen gelegentlich als Busfahrer für Ausflugsfahrten zum Einsatz kommen? Vielleicht steht aber auch eine berufliche Veränderung an und Sie benötigen plötzlich einen Lastwagen-Führerschein? Kein Problem: Sie können Ihren vorhandenen Führerschein jederzeit erweitern.
Wir haben für Sie zusammengestellt, wie das geht!       

Fragen und Antworten

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Wie erweitere ich meinen Führerschein?

Wenn Sie Ihren Führerschein erweitern, also zum Beispiel zusätzlich zum normalen Autoführerschein noch den Motorradführerschein machen wollen, müssen Sie zunächst eine Fahrschule besuchen. Am besten stellen Sie gleich mit Beginn Ihrer Fahrausbildung einen Antrag für die gewünschte Führerscheinklasse. Den Vordruck für den Antrag finden Sie hier.

Wie Sie vorgehen und was Sie hierzu benötigen, erfahren Sie unter Der "erste" Führerschein.

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Muss ein Autofahrer, der mit einem Leichtkraftrad (bis 125 ccm) fahren will, seinen Führerschein auch erweitern lassen?

Ja, das muss er. Denn Untersuchungen haben gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht ausreichend ist, um ein Leichtkraftrad bis 125 ccm (Klasse A1) führen zu können. Wenn Sie Ihren Führerschein nach dem 31. März 1980 erworben haben, müssen Sie hierfür also eine Ausbildung hinter sich bringen.

Informieren Sie sich auch unter Der "erste" Führerschein.

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Gibt es auch Ausnahmen von der Erweiterungspflicht?

Ja, Ausnahmen gibt es für folgende Klassen:

 

Klasse A - Krafträder

Die Erweiterung einer beschränkten Klasse A (bis 25 kW) auf eine Fahrerlaubnis für unbegrenzte, also "große" Krafträder erfordert keine Ausbildung oder Prüfung, allerdings eine Wartezeit von zwei Jahren. Nach  Ablauf dieser zwei Jahre (ab dem Erteilungsdatum dieser beschränkten Klasse) dürfen automatisch die "großen" Motorräder gefahren werden. Sollten Sie beabsichtigen, ins Ausland zu fahren, wird jedoch eine Umschreibung und damit ein förmlicher Eintrag in den EU-Kartenführerschein empfohlen.

Eine Erweiterung auf nicht leistungsbeschränkte Motorräder vor der Zweijahresfrist ist ab einem Mindestalter von 25 Jahren möglich. In diesem Fall ist jedoch eine zusätzliche Prüfung über eine Fahrschule notwendig und muss bei der Führerscheinstelle beantragt werden. Näheres hierzu lesen Sie unter Der erste Führerschein.

 

Klasse T - land- und forstwirtschaftliche Maschinen

Personen, die noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind (erworben bis zum 31. Dezember 1998 - grauer oder rosafarbener Führerschein) und in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen diese Klasse erhalten. Dazu muss man einen Antrag (im Landratsamt erhältlich!) mit folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Gasölverbilligungsbescheid oder
  • Gebührenbescheid der Berufsgenossenschaft über den Nachweis der Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Bei Nachbarschaftshilfe benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung des Inhabers der Landwirtschaft. 
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Was kostet die Erweiterung des Führerscheins?

Wenn Sie Ihren Führerschein erweitern wollen, fallen zunächst einmal die Fahrschulkosten für die von Ihnen gewünschte Führerscheinklasse an. Unsere Bearbeitungsgebühren bewegen sich zwischen 37, 50 Euro und 38,30 Euro.

Informationen und Formulare zum Download

  • Führerscheinklassen: Wenn Sie wissen wollen, welches Fahrzeug sich hinter welcher Klasse verbirgt, klicken Sie hier.
  • Führerscheinantrag: Wenn Sie Ihren Führerschein erweitern wollen, müssen Sie einen Antrag ausfüllen. Sie können ihn hier herunterladen.
 

Ansprechpartner

Führerscheine

Katinka Klotz
Telefon: (08261) 995-226

Führerscheine

Carolin Laufer
Telefon: (08261) 995-426

Führerscheine

Julia Prestele
Telefon: (08261) 995-425

Führerscheine

Reinhold Schneider
Telefon: (08261) 995-225

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