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Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen

Foto: Andre Günther - Fotolia.com

Taxi - Mietwagen - Krankenwagen: Sobald Sie die verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, entgeltlich oder geschäftsmäßig andere Personen zu befördern, müssen Sie "besondere" Fähigkeiten erfüllen. Konkret heißt das für Sie, dass Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein eine Erlaubnis benötigen: Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung! Wie Sie an eine solche Erlaubnis kommen, was Sie dafür benötigen und was es sonst noch Wissenswertes zu diesem Thema gibt, wollen wir auf dieser Seite klären.       

Wenn Sie Informationen über die Taxikonzession suchen, dann sollten Sie allerdings auf dieser Seite weiterlesen.

Fragen und Antworten

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Für welche Fahrzeuge braucht man eine solche Erlaubnis und wie alt muss man dafür sein?

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt man für:

  • Taxen (Mindestalter: 21 Jahre)
  • Mietwagen (Mindestalter: 21 Jahre)
  • Krankenwagen (Mindestalter: 19 Jahre)
  • Darüberhinaus benötigt man eine Erlaubnis, wenn für die Beförderung der Fahrgäste eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Hierzu haben wir eine eigene Seite für Sie zusammengestellt. Klicken Sie hier und wir leiten Sie direkt weiter.
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Müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden?

Um in Taxen oder Mietwagen Fahrgäste befördern zu dürfen, müssen Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (Personenkraftwagen) sein. Krankenkraftwagen dürfen Sie steuern, wenn Sie den B-Führerschein seit einem Jahr haben.

Darüber hinaus müssen Sie für die Beförderung von Fahrgästen der besonderen Verantwortung für diese Aufgabe gerecht werden. Sofern sich hier Zweifel ergeben (zum Beispiel aufgrund von Straftaten, wie Nötigung oder Körperverletzung), können wir die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) anordnen. Über etwaige Zweifel informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

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Wie kommt man an eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

Wie schon gesagt: Um Fahrgäste in einem Taxi, Mietwagen oder Krankenkraftwagen befördern zu dürfen, benötigen Sie eine eigene Erlaubnis. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag erhalten Sie bei uns im Landratsamt, Sie können ihn aber auch gleich hier herunterladen.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde, Belegart 0)
  • (augen-) ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung, zum Beispiel von Ihrem Hausarzt  
    (den Vordruck finden Sie hier)
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein medizinisch-psychologisches (MPU) oder betriebs-/ arbeitsmedizinisches Gutachten 
  • Nachweis über die erforderlichen Ortskenntnisse (für Taxen ist dieser Nachweis generell erforderlich, für Miet- oder Krankenkraftwagen erst in Städten ab 50.000 Einwohnern)
    Um diesen Nachweis zu bekommen, müssen Sie am Ende des Antragsverfahrens eine Prüfung beim Landratsamt ablegen - nähere Informationen hierzu erhalten Sie von unseren Mitarbeitern.

 

Zusätzlich bei Krankenkraftwagen:

  • Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung

 

Sie haben Fragen zu den vorzulegenden Unterlagen? Wir haben diese auf unserer Führerschein-Startseite beantwortet!

Vergessen Sie nicht, den Antrag vor Abgabe beim Landratsamt dem Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zur Bestätigung der persönlichen Daten vorzulegen! Zudem müssen Sie bei der Antragsabgabe auch Ihren Führerschein vorlegen.

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Brauchen eigentlich auch Busfahrer eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

Busfahrern wird die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung erstmals erteilt, wenn Sie den Bus-Führerschein erwerben.

Was für den Omnibus-Führerschein notwendig ist, erfahren Sie auf unserer Seite Der "erste" Führerschein. Wie man den Führerschein verlängert, erklären wir unter Führerschein verlängern.

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Wie lange ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gültig und was ist für eine Verlängerung notwendig?

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist grundsätzlich fünf Jahre gültig. Zur Verlängerung müssen Sie in der Führerscheinstelle einen Antrag stellen. Den Antragsvordruck bekommen Sie bei uns im Landratsamt. Sie können ihn aber auch gleich hier herunterladen.

Diesem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • (augen)ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung, zum Beispiel von Ihrem Hausarzt
    (den Vordruck können Sie gleich hier herunterladen.)
  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen, Belegart 0)

 

Zusätzlich bei der Fahrerlaubnis für Omnibusfahrer ab dem 50. Geburtstag und bei Taxi-, Miet- und Krankenkraftwagen-Fahrer ab dem 60. Geburtstag:

  •  Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein medizinisch-
     psychologisches (MPU) oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten

 

Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auch auf unserer Führerschein-Startseite

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Wann ist der Verlängerungsantrag zu stellen?

Damit Sie dauerhaft einen gültigen Führerschein besitzen, müssen Sie den Verlängerungsantrag zusammen mit allen Unterlagen mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit stellen.

Formulare zum Download

  • Antragsvordruck: Für die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen und deren Verlängerung, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Vordruck finden Sie hier.
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung:  Den Vordruck können Sie hier herunterladen.
 

Ansprechpartner

Führerscheine

Katinka Klotz
Telefon: (08261) 995-226

Führerscheine

Carolin Laufer
Telefon: (08261) 995-426

Führerscheine

Julia Prestele
Telefon: (08261) 995-425

Führerscheine

Reinhold Schneider
Telefon: (08261) 995-225

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