
Praktisch wie eine EC-Karte, gültig in allen Ländern der Europäischen Union: Seit 1. Januar 1999 gibt es ihn, den EU-Kartenführerschein. Alle Führerscheinneulinge bekommen ihn von Haus aus und auch Sie können Ihren alten rosafarbenen oder gar noch grauen Schein umtauschen. Doch keine Sorge: Dazu besteht derzeit noch keine Pflicht! Nach einer Richtlinie der Europäischen Union (EU) werden alle bereits ausgestellten Führerscheine voraussichtlich bis zum Jahr 2033 gültig bleiben und müssen erst ab dann in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Informationen über die Bedeutung der geläufigsten Schlüsselzahlen im EU-Kartenführerschein erhalten Sie vorab gleich hier.
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Wie kann ich meinen alten grauen oder rosafarbenen "Lappen" gegen den neuen EU-Kartenführerschein tauschen?
Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen beziehungsweise umstellen wollen, müssen Sie dazu einen Antrag stellen. Diesen erhalten Sie bei uns im Landratsamt oder können ihn gleich hier herunterladen.
Sie müssen den Antrag wegen einer besonderen Unterschrift persönlich bei uns abgeben. Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
Auch wenn der umzutauschende Führerschein nicht beim Landratsamt Unterallgäu ausgestellt wurde, müssen Sie zusätzlich nichts veranlassen. Wir holen die notwendigen Daten von uns aus bei der jeweiligen Führerscheinstelle ein!
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Kartenführerschein tauschen wollen, fällt eine Gebühr von 24 Euro an.
Wann sollte man alte Führerscheine umtauschen?
Zum Umtausch von alten rosafarbenen oder grauen Führerscheinen in einen neuen EU-Kartenführerschein besteht derzeit noch keine Pflicht. Wer von Papier auf Karte umsteigen möchte, sollte den neuen Führerschein aber möglichst bald beantragen.
Hintergrund ist folgender: Grundsätzlich sind alle bis Ende 2012 ausgestellten Führerscheine für Autos, Motorräder oder landwirtschaftliche Maschinen bis 2033 gültig. Alle ab 2013 ausgestellten neuen Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Aufgrund der Befristung der ab 2013 ausgehändigten neuen EU-einheitlichen Führerscheine könnte es im Vorfeld zu Engpässen beim Ausstellen von Führerscheinen kommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte man deshalb schon jetzt ans Umtauschen denken.
Das macht vor allem auch Sinn, wenn der bisherige Führerschein nicht mehr gut lesbar und das Foto schon etwas verblichen ist.
Wann ist ein Umtausch/eine Umstellung sonst noch zu empfehlen?
Auch wenn Sie in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) reisen wollen, ist ein Umtausch angebracht. Sollten Sie nämlich in einem dieser Länder in eine Kontrolle geraten, ein Auto mieten wollen oder in einen Unfall verwickelt sein, ersparen Sie sich durch den Kartenführerschein sicher Unannehmlichkeiten bei den dortigen Behörden.
Bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union, zum Beispiel die Türkei, benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Voraussetzung für einen solchen internationalen Führerschein ist allerdings der EU-Kartenführerschein. Informieren Sie sich doch zusätzlich unter Internationaler Führerschein.
Muss ich meinen neuen Führerschein persönlich abholen?
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Führerschein persönlich bei uns im Mindelheimer Landratsamt oder der Dienststelle in Memmingen abholen. In dringenden Ausnahmefällen haben Sie jedoch die Möglichkeit, jemand anderen mit der Abholung zu beauftragen. Diese Person muss dann neben Ihrem auch ihren eigenen Ausweis und eine Vollmacht vorlegen. Die Vollmacht können Sie sich gleich hier herunterladen.
Wie lange dauert es, bis ich meinen neuen Führerschein bekomme?
Die Bearbeitungszeit beträgt rund drei Wochen. Selbstverständlich bleibt Ihr alter Führerschein bis zur Aushändigung des neuen gültig.
Übrigens: Wenn Sie sich nicht von Ihrem alten Führerschein trennen wollen, können Sie diesen nach unserer Entwertung gerne behalten!
Werden Führerscheininhaber nach einem Umtausch schlechter gestellt?
Nein. Im Sinne der so genannten "Besitzstandswahrung" werden Sie auf keinen Fall schlechter gestellt. Sie können nach der Umschreibung grundsätzlich alle Fahrzeuge wie zuvor steuern. Lediglich für Lastwagen-Fahrer gibt es Einschränkungen. Lesen Sie dazu die Antwort auf die nächste Frage.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung, zum Beispiel für Lastwagen-Fahrer?
Ja – für Inhaber von Fahrerlaubnissen der alten Klassen 2 oder 3 gibt es ab dem
50. Geburtstag Einschränkungen. Dann wird es notwendig, rechtzeitig vor dem 50. Geburtstag den Führerschein in die neuen Führerscheinklassen umstellen lassen. Nur so können alle Fahrzeuge im bisherigen Umfang weitergeführt werden. Lesen Sie hierzu auch unsere Informationen unter Führerschein verlängern.
Ohne eine solche Umstellung dürfen Inhaber der Klasse 2 ab dem 50. Geburtstag neben Autos nämlich nur noch Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeugkombinationen führen, die unter die Klasse C1E fallen. Bei diesen Kombinationen darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bis 7,5 Tonnen und der gesamten Kombination nicht mehr als 12 Tonnen betragen. Zudem darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Die bereits für die Klasse 2 angeführten Einschränkungen gelten auch für Inhaber einer „alten“ Fahrerlaubnis der Klasse 3; dabei geht es um Kombinationen mit Zugfahrzeugen bis 7,5 Tonnen, welche nicht in die neue Klasse C1E fallen (Kombinationen, deren zulässige Gesamtmasse mehr als 12 Tonnen beträgt oder bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt).
Haben Sie dazu noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an!
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