Dienstag, 22.05.12 |
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Ersatzführerschein

Ihr Führerschein ist einfach nicht mehr auffindbar? Oder befand sich im Geldbeutel, den man Ihnen gestohlen hat? Vielleicht wurde er auch durch verschütteten Saft bis zur Unkenntlichkeit zerstört?   
Eines ist sicher: Sie benötigen ein Ersatzdokument! Kommen Sie bitte persönlich zur Führerscheinstelle ins Landratsamt - wir helfen Ihnen gerne weiter. Vielleicht können wir einige Ihrer Fragen auch schon hier vorab beantworten.   

Fragen und Antworten

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Was mache ich, nachdem ich den Verlust bemerkt habe?

Sie müssen umgehend bei uns in der Führerscheinstelle ein Ersatzdokument beantragen. Um bis zur Fertigstellung dieses Ersatzdokuments bei eventuellen Kontrollen Ihre Fahrerlaubnis nachweisen zu können, stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Ausnahmegenehmigung aus. Diese Ausnahmegenehmigung ist nur in Verbindung mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis zeitlich befristet gültig. Sie ist bei der Führerscheinstelle wieder abzugeben, wenn Sie Ihren neu ausgestellten Ersatzführerschein erhalten.

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Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich einen Ersatzführerschein beantrage?

Den Antrag, den Sie dazu stellen müssen, erhalten Sie bei uns im Landratsamt. Sie können ihn auch gleich hier herunterladen.

Des Weiteren benötigen Sie:

  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung 
    (biometrisch – 35 x 45 mm)
    Informationen zum Lichtbild finden Sie auch auf unserer Führerschein-Startseite.
  • Personalausweis oder Reisepass

Zusätzlich bei Verlust oder Diebstahl:

  • eine eidesstattliche Versicherung über den Führerscheinverlust 
    (siehe Antwort auf die folgende Frage)

Zusätzlich bei Unbrauchbarkeit:

  • Führerschein im Original
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Wie komme ich an eine eidesstattliche Versicherung und was kostet sie?

Sie können die eidesstattliche Versicherung unmittelbar bei uns in der Führerscheinstelle ablegen. Da nur einige unserer Mitarbeiter eine solche eidesstattliche Versicherung abnehmen dürfen, sollten Sie hierfür jedoch vorher telefonisch einen Termin vereinbaren. Die zusätzliche Gebühr, die Sie hierfür beim Landratsamt bezahlen müssen, beträgt 30,70 Euro. Natürlich ist eine eidesstattliche Versicherung auch bei jedem Notar erhältlich.

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Was kostet ein Ersatzführerschein?

Bei Verlust Ihres Führerscheins müssen Sie eine Gebühr von 27,30 Euro bezahlen. Der Ersatz für einen unbrauchbar gewordenen Schein kostet 24 Euro.

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Wie lange dauert die Ausstellung eines Ersatzführerscheines?

Grundsätzlich müssen Sie circa zwei bis drei Wochen warten, bis Ihr Ersatzdokument fertiggestellt ist.

In dringenden Fällen kann der Ersatzführerschein jedoch innerhalb von 48 Stunden per Express bestellt werden. Die Antragsabgabe muss dabei vor 12.00 Uhr erfolgen. Dafür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 20 Euro an. Die Aushändigung kann jedoch erst erfolgen, wenn die Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegen.

Informationen zum Verkehrszentralregister in Flensburg haben wir Ihnen unter Verstöße und Punkte zusammengestellt.

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Muss ich meinen Ersatzführerschein persönlich abholen?

Wenn möglich, sollten Sie Ihr neues Dokument persönlich abholen! In Ausnahmefällen kann eine andere Person damit beauftragt werden. Neben einer Vollmacht muss diese sowohl ihren eigenen als auch den Personalausweis beziehungsweise Reisepass des Antragstellers vorlegen. Den Vordruck für die Vollmacht können Sie gleich hier herunterladen.

Formulare zum Download

  • Antrag auf Ersatz eines Führerscheins - den Vordruck können Sie hier herunterladen.
  • Vollmacht - wenn jemand anderer für Sie Ihren Führerschein abholt, müssen Sie eine Vollmacht ausfüllen. Klicken Sie hier.
 

Ansprechpartner

Führerscheine

Katinka Klotz
Telefon: (08261) 995-226

Führerscheine

Carolin Laufer
Telefon: (08261) 995-426

Führerscheine

Julia Prestele
Telefon: (08261) 995-425

Führerscheine

Reinhold Schneider
Telefon: (08261) 995-225

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