Dienstag, 22.05.12 |
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Digitales Kontrollgerät/Fahrerkarte

Die alten Fahrtenschreiber haben ausgedient: Sie werden inzwischen durch digitale Kontrollgeräte ersetzt. Foto: Ewe Degiampietro - Fotolia.com

Fahrer von Lastwagen oder Bussen müssen Risiken genau abschätzen und schnell reagieren können. Volle Konzentration ist in ihrem verantwortungsvollen Beruf gefordert. Dazu ist es vor allem auch notwendig, dass sie nicht übermüdet am Steuer sitzen und regelmäßige Pausen einlegen. Um die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern „großer“ Fahrzeuge ganz exakt aufzeichnen zu können, wurde deshalb von der Europäischen Union (EU) im Jahr 2006 der digitale Tachograph, auch digitales Kontrollgerät genannt, verpflichtend eingeführt. Mit diesem Nachfolgegerät des früheren Fahrtenschreibers soll ein Manipulieren der Lenk- und Ruhezeiten möglichst verhindert werden. Gleichzeitig können die Kontrollbehörden leichter auf die gewünschten Daten zugreifen.    

Die Fahrer der Fahrzeuge erhalten dabei eine so genannte „Fahrerkarte“, auf der die Zeiten gespeichert werden. Auch wenn wir im Landratsamt keine Fahrerkarten ausstellen können, werden zu diesem Thema immer wieder Fragen an uns gerichtet. Selbstverständlich helfen wir allen Landkreisbürgern gerne weiter – wenden Sie sich einfach direkt an uns. Vielleicht finden Sie aber auch das, was Sie wissen wollen, schon in unseren nachfolgenden Antworten.  

Fragen und Antworten

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Welche Fahrzeuge benötigen ein digitales Kontrollgerät?

Jedes neue Nutzfahrzeug ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, das für gewerbliche Zwecke im Einsatz ist, muss mit einem solchen Gerät ausgestattet sein. Darüber hinaus benötigen auch Omnibusse mit mindestens neun Sitzplätzen ein Kontrollgerät. So genannte „Altfahrzeuge“, also Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, müssen nicht umgerüstet werden.

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Was ist eine Fahrerkarte und welche Daten werden auf der Fahrerkarte gespeichert?

Für den Betrieb des digitalen Kontrollgerätes ist unter anderem auch eine so genannte „Fahrerkarte“ notwendig. Auf dieser werden die Lenk- und Ruhezeiten des Lastwagen- beziehungsweise Busfahrers der letzten 28 Tage gespeichert. Darüber hinaus werden auch Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Kennzeichen, Kilometerstand) festgehalten. Schließlich enthält die Fahrerkarte auch die Identitätsdaten des Fahrers, also persönliche Angaben, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer. Weil auf der Karte solche persönlichen Daten gespeichert sind, ist sie auch ein persönliches Dokument und darf nicht an Dritte übertragen werden.

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Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Fahrerkarte beantragen zu können?

Wer eine Fahrerkarte beantragen will, muss

  • seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • ein legales Beschäftigungsverhältnis in Deutschland vorweisen können und
  • berechtigt sein, ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen (Informationen zu dieser Verordnung finden Sie hier) und
  • im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein.

Und mit diesem EU-Kartenführerschein kommen wir vom Landratsamt beziehungsweise unsere Führerscheinstelle „ins Spiel“:
Wenn Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein haben, müssen Sie diesen nämlich unbedingt in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die Fahrerkarte darf erst ausgehändigt werden, wenn Sie einen EU-Kartenführerschein vorlegen. Wie Sie an einen solchen Führerschein kommen und was dafür notwendig ist, haben wir auf einer eigenen Seite für Sie zusammengestellt. Klicken Sie hier.

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Wo muss die Fahrerkarte beantragt werden?

Die Ausstellung der Fahrerkarte können Sie in Bayern beim TÜV Süd beziehungsweise der Dekra AG beantragen, zwei neutralen Dienstleistungsunternehmen.

Wenn Sie sich an den TÜV Süd wenden wollen, klicken Sie hier.

Wenn Sie sich an die Dekra AG wenden wollen, klicken Sie hier.

Auf den Internetseiten dieser Unternehmen erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.

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Wieviel kostet eine Fahrerkarte und wie lange ist sie gültig?

Die Fahrerkarte kostet in Bayern 40 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Zustellgebühren. Sie ist fünf Jahre gültig. Rechtzeitig vor Ablauf dieser fünf Jahre muss eine Folgekarte beantragt werden.

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Müssen bei einer Kontrolle Nachweise vorgelegt werden?

Selbstverständlich ergeben sich aus dem Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes und einer Fahrerkarte auch Pflichten. Bei Kontrollen müssen verschiedene Nachweise vorgelegt werden. Informationen hierzu hat das Bundesamt für Güterverkehr auf seinen Internetseiten zusammengestellt. Wenn Sie hier klicken, werden Sie direkt weitergeleitet.

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Was muss ich tun, wenn die Fahrerkarte verloren gegangen ist, gestohlen wurde oder defekt ist?

Wenn Sie den Verlust Ihrer Karte bemerken oder die Karte defekt ist, müssen Sie eine neue Karte beantragen. Als Fahrer dürfen Sie in einem solchen Fall bis zu 15 Tage ohne Fahrerkarte unterwegs sein - gegebenenfalls auch länger, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeuges zum Unternehmensstandort notwendig ist. Informationen darüber, was Sie in einem solchen Fall noch beachten müssen, finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr unter www.bag.bund.de.

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Gibt es noch andere Karten für das Kontrollgerät?

Ja, es gibt noch eine Unternehmerkarte und eine Werkstattkarte.

Unternehmer benötigen, um ihre Nachweispflichten zu erfüllen, die Unternehmerkarte.

Für den Einbau und das Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte benötigen Werkstätten eine Werkstattkarte.

Auf der Homepage des zuständigen Bundesamtes für Güterverkehr finden Sie Antworten auf Fragen zur Werkstatt- und Unternehmerkarte. Klicken Sie hier, um direkt zur richtigen Seite zu gelangen. Beantragen können Sie diese Karten übrigens ebenfalls beim TÜV Süd oder der Dekra AG.

Externe Links

  • Informationen rund um die Themen „Digitales Kontrollgerät“ und Fahrerkarten finden Sie in den Internetauftritten des TÜV Süd und der Dekra AG. Wir leiten Sie hier direkt zu den Seiten des TÜV Süd und der Dekra.
  • Auch das Bundesamt für Güterverkehr www.bag.bund.de als zuständige Behörde zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten beantwortet viele Fragen zum Kontrollgerät und den dazugehörenden Karten.
  • Schließlich befasst sich auch die Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes mit diesem Thema. Wissenswertes hierzu erfahren Sie gleich hier.
 

Ansprechpartner

Führerscheine

Katinka Klotz
Telefon: (08261) 995-226

Führerscheine

Carolin Laufer
Telefon: (08261) 995-426

Führerscheine

Julia Prestele
Telefon: (08261) 995-425

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Reinhold Schneider
Telefon: (08261) 995-225

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