

Endlich den Führerschein in Händen halten! Egal, ob für das Auto, das Motorrad, den Lastwagen oder den Omnibus: Es ist einfach ein ganz besonderes Gefühl!
Kein Wunder: Erfüllt sich damit doch meist auch der persönliche Traum von Unabhängigkeit, Freiheit, fast grenzenloser Mobilität ... Doch bis dahin sind einige Hürden zu nehmen. Wie komme ich an den Führerschein? Welche Unterlagen brauche ich dafür und was muss ich sonst noch beachten? Auf dieser Seite haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Sollten Sie zusätzliche Informationen benötigen, dann wenden Sie sich als Unterallgäuer Bürger einfach direkt an uns.
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Welches Fahrzeug steht für welche Führerscheinklasse?
Die Führerscheinklassen sind nach Buchstaben - teilweise kombiniert mit Zahlen - eingeteilt. So steht zum Beispiel die Führerscheinklasse B für den ganz normalen Autoführerschein. Welches Fahrzeug welche Klasse bedeutet und wie alt man dafür jeweils sein muss, haben wir für Sie zusammengestellt. Klicken Sie einfach hier.
Wie komme ich an meinen Führerschein?
Hierfür müssen Sie natürlich zunächst einmal eine Fahrschule besuchen. Damit Ihr Führerschein nach Ende der Fahrausbildung und der anschließenden Prüfung sofort zur Verfügung steht, lohnt es sich, ihn gleich zu Beginn der Fahrausbildung zu beantragen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule. Sie können ihn aber auch hier herunterladen.
Übrigens: Wer schon mit 17 fahren will, kann sich zum Thema Begleitetes Fahren mit 17 gesondert informieren.
Welche Unterlagen müssen dem Antrag für die Klassen A, A 1, B, BE, L, M, S und T beigefügt werden?
Um einen Führerschein der Klassen A, A1, B, BE. L, M, S und T beantragen zu können, müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
Wollen Sie zu den vorzulegenden Unterlagen noch etwas wissen? Informieren Sie sich doch auf unserer Führerschein-Startseite. Dort haben wir einige Fragen hierzu beantwortet. Ansonsten stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Welche Unterlagen benötige ich für die Klassen C, C1, CE und C1E?
Für die Klassen C, C1, CE und C1E müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie zusätzlich auf unserer Führerschein-Startseite!
Was ist für die Klassen D, DE, D1, D1E notwendig?
Beabsichtigen Sie, den Führerschein der Klassen D, DE, D1, D1E zu machen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag folgende Unterlagen:
Über die notwendigen Unterlagen finden Sie zusätzliche Informationen auf unserer Führerschein-Startseite!
Was muss ich beachten, bevor ich den Antrag abgebe?
Der ausgefüllte Antrag ist vor Abgabe bei der Führerscheinstelle dem Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde vorzulegen. Das Einwohnermeldeamt bestätigt die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten.
Übrigens: Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig. Sollte ein alleiniges Sorgerecht vorliegen, ist unbedingt ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Wann bekomme ich den Führerschein ausgehändigt?
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen - zum Beispiel, dass Sie einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweisen können und die notwendigen Unterlagen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vorhanden sind - erhält der TÜV Süd den Auftrag, die Prüfung abzunehmen. Sie erhalten Ihren Führerschein unmittelbar nach Ihrer bestandenen Prüfung vom Fahrprüfer ausgehändigt. Falls Sie die Prüfung vor Ihrem 18. Geburtstag ablegen, müssen Sie allerdings auf Ihren Geburtstag warten. Erst dann können Sie ihn im Landratsamt abholen. Bitte kommen Sie persönlich bei uns vorbei - wir benötigen dabei Ihren Ausweis, die Bestätigung über Ihre bestandene Prüfung und falls vorhanden, Ihren bisherigen Führerschein!
Übrigens: Auf einer eigenen Seite informieren wir über das Thema Begleitetes Fahren mit 17!
Führerschein auf Probe - Was heißt das?
Ihre neu erworbene Fahrerlaubnis wird Ihnen zunächst für zwei Jahre "auf Probe" erteilt. Mit dieser Bewährungszeit soll der aus Unerfahrenheit und jugendtypischer Risikobereitschaft resultierenden Unfallgefährdung durch den Fahranfänger entgegengewirkt werden.
Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis.
Übrigens, wenn Sie zuerst den Autoführerschein machen und einige Zeit später die Prüfung für den Motorrad-Schein ablegen, gilt die Probezeit ab dem Tag der Erteilung der zuerst erworbenen Klasse, also dem Autoführerschein.
Davon ausgenommen sind allerdings die Klassen M, L, S und T. Das heißt: Wenn Sie zunächst den Traktor-Führerschein und ein Jahr später den Führerschein für's Auto machen, beginnt die Probezeit mit dem Erwerb des Auto-Führerscheins.
Was passiert bei Verkehrsverstößen während der Probezeit?
Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen muss der Betreffende an einem Aufbauseminar teilnehmen. Doch was ist "schwerwiegend" und was "weniger schwerwiegend"? "Schwerwiegend" ist zum Beispiel ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, "weniger schwerwiegend" wäre ein so genannter Reifenprofilverstoß. Geregelt ist dies in der Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese finden Sie hier.
Eines ist jedenfalls sicher: Die Konsequenzen bei solchen Zuwiderhandlungen während der Probezeit können sehr weitreichend sein. Bei wiederholten Verstößen kann dies sogar bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Wenn Sie davon betroffen sind, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihren speziellen Einzelfall.
Muss ich theoretische und praktische Prüfung zeitlich aufeinander abstimmen?
Grundsätzlich können die theoretische und die praktische Prüfung getrennt voneinander abgelegt werden. Eine bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung verfällt allerdings, wenn nicht innerhalb von zwölf Monaten seit Bestehen dieser theoretischen Prüfung auch die praktische Prüfung abgelegt wird.
Was kostet der Führerschein?
Der Hauptanteil bezieht sich sicherlich auf die Kosten für die Ausbildung bei der Fahrschule; wie teuer der Schein letztlich wird, hängt dabei entscheidend von der Anzahl der notwendigen Fahrstunden ab. Da die Preise für die Leistungen der Fahrschulen in Deutschland sehr unterschiedlich sind, ist es schwer, einen Richtwert anzugeben.
Nicht vergessen sollte man auch die Kosten, die für Kurse (zum Beispiel für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder die Erstellung der Passbilder anfallen. Darüber hinaus stehen Prüfungsgebühren ins Haus.
Schließlich müssen auch wir im Landratsamt Bearbeitungsgebühren verlangen. Für den Erwerb des normalen Autoführerscheins (Klasse B) liegen diese zum Beispiel bei 38,30 Euro.
Die Kosten, die beim Landratsamt anfallen, sind jedoch von vielen Faktoren abhängig. So kommt es darauf an, ob Sie nur eine oder mehrere Klassen erwerben oder ob zusätzliche Untersuchungen, wie ein fachärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten, notwendig sind. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gerne Auskunft, wie hoch unsere Bearbeitungsgebühren in Ihrem speziellen Fall sind.
Was muss man beachten, wenn man seinen Führerschein im Ausland machen möchte bzw. gemacht hat?
Wer vorhat, im Ausland einen Führerschein zu machen, sollte sich am besten im Vorfeld genau bei der Führerscheinstelle im Landratsamt erkundigen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.
So darf man nach der aktuellen Rechtslage nach der Rückkehr nach Deutschland für maximal sechs Monate ein Fahrzeug der im Führerschein ausgewiesenen Klasse(n) fahren - allerdings auch nur, wenn man durchgehend länger als 185 Tage im Ausland war, dort einen „vollwertigen“ Führerschein gemacht hat und dieser auch nach dem Auslandsaufenthalt nach wie vor gültig ist.
Diese Berechtigung gilt nicht für so genannte Lernführerscheine für unter 18-Jährige, die man zum Beispiel in Kanada oder den USA machen kann. Diese „Lernführerscheine“ oder andere vorläufig ausgestellten Führerscheine sind häufig nur eine vorübergehende Bescheinigung über die Fahrberechtigung in dem betreffenden ausländischen Staat. In diesem Fall wird das Führerscheindokument mitunter nur unter bestimmten Voraussetzungen - also zum Beispiel als Stufenführerschein, oder mit der Auflage, weitere Prüfungen nach einem bestimmten Zeitraum zu absolvieren - ausgestellt.
Zudem ist die ausländische Fahrerlaubnis häufig an Bedingungen und Auflagen gebunden. Teilweise wird der Führerschein auch nur bis zum Ende des Auslandsaufenthalts, also bis zum Ablauf des Visums, ausgestellt. Hinzu kommt, dass laut der neuen Fahrerlaubnisverordnung nur noch diejenigen Inhaber ausländischer Führerscheine dazu berechtigt sind, in Deutschland ein Fahrzeug der ausgewiesenen Klasse zu fahren, die das erforderliche Mindestalter (z. B. für Plus 18 Jahre) erreicht haben.
Es ist also sinnvoll, vor der ersten Fahrt in Deutschland bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis in Kombination mit dem Begleiteten Fahren mit 17 oder auch generell umgeschrieben werden kann.
Informationen zu Verstößen während der Probezeit finden Sie auf den Seiten des Verkehrsportals. Sie können auch gleich unmittelbar hier klicken.
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