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Begleitetes Fahren mit 17

Jeder vierte Verkehrstote in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren – das zeigt, wie groß die Risiken für Fahranfänger sind! Oft wird das eigene Können überschätzt oder es werden kritische Situationen falsch eingeschätzt. Der Grund: Mangelnde Erfahrung! Mit dem „Begleiteten Fahren mit 17“ soll jungen Fahranfängern die Chance gegeben werden, durch einen erfahrenen Beifahrer mehr Sicherheit zu gewinnen und damit selbst mehr Erfahrung zu sammeln.      

 

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Fragen und Antworten

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Wann kann ich mit dem Führerschein beginnen?

Wenn Du 16 1/2 Jahre alt bist, kannst Du Dich zur Führerschein-Ausbildung für Pkw und Pkw mit Anhänger (Klassen B und BE) anmelden. Enthalten darin sind auch die Führerscheinklassen L, M und S. Welcher Buchstabe dabei für welches Fahrzeug steht, erfährst Du hier

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Wie komme ich dann an den Führerschein?

Am besten beantragst Du Deinen Führerschein gleich zu Beginn Deiner Fahrausbildung. Den Antragsvordruck erhältst Du bei Deiner Fahrschule. Du kannst ihn aber auch gleich hier herunterladen.

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Welche Unterlagen benötige ich zusätzlich zum Antrag?

Zusätzlich zum Antrag auf "Begleitetes Fahren mit 17" musst Du folgende Unterlagen vorlegen:

  • Aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung
    (biometrisch – 35 x 45 Millimeter) 
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel eines Augenoptikerbetriebs) oder (augen)ärztliches Zeugnis
  • Ergänzungsblatt „Begleitetes Fahren“ (dieses Ergänzungsblatt erhältst Du bei Deiner Fahrschule oder bei uns im Landratsamt - Du kannst es auch gleich hier herunterladen)
  • Darüber hinaus müssen der/die Erziehungsberechtigte(n) sowohl der Teilnahme am "Begleiteten Fahren" als auch der Benennung von Begleitpersonen zustimmen. Dies geschieht durch Unterschrift auf dem oben genannten Ergänzungsblatt "Begleitetes Fahren". Sollte ein alleiniges Sorgerecht bestehen, benötigen wir unbedingt einen entsprechenden Nachweis hierfür.
  • Möchtest Du eine Doppelklasse beantragen, also zum Beispiel zusätzlich zum Auto- auch den Motorradführerschein ablegen, benötigst Du ein Zusatzblatt (dieses kannst Du gleich hier herunterladen).

Bevor Du den Antrag mit den oben genannten Unterlagen bei uns abgibst, solltest Du ihn bei Deiner Wohnsitzgemeinde vorlegen. Diese überprüft die Personalien! 

Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen findest Du übrigens auch auf unserer Führerschein-Startseite!

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Welche Kriterien müssen die Begleitpersonen erfüllen?

Die in die Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich bekannt sein, um in die Prüfungsbescheinigung eingetragen zu werden.
  • Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Sie dürfen nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen haben. Informiere Dich hierzu unter Verstöße und Punkte.

Übrigens: Wer eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr hat oder unter dem Einfluss berauschender Mittel steht, darf in diesem Moment nicht Begleitperson sein!

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Wie viele Begleitpersonen darf ein Fahranfänger maximal benennen?

Es ist nicht festgelegt, wie viele Personen als Begleitpersonen in die Prüfbescheinigung eingetragen werden dürfen. Voraussetzung ist lediglich, dass die oben genannten Kriterien erfüllt werden. Wichtig ist uns allerdings, dass die Begleitpersonen in der Nähe des Führerscheinneulings wohnen und dieser somit in häufigen gemeinsamen Fahrten Sicherheit gewinnen und Erfahrung sammeln kann.

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Wann darf ich die Prüfung ablegen?

Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens drei Monate vor Deinem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung - nach Bestehen der Theorie - frühestens einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag ablegen.

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Führerschein bestanden - was dann?

Nach einer erfolgreichen Führerscheinprüfung erhältst Du eine Prüfbescheinigung (noch nicht den regulären Kartenführerschein!) vom Prüfer. Solltest Du am Prüfungstag noch nicht 17 sein, so kannst Du Deine Prüfbescheinigung ab Deinem 17. Geburtstag bei uns im Landratsamt abholen. Bring dabei Deinen Ausweis und einen Nachweis über die bestandene Prüfung mit.

Ab dem Tag der Aushändigung der Prüfbescheinigung darfst Du ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands steuern – vorausgesetzt, Du hast eine auf der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson an Deiner Seite!

Sofern Du noch keine Fahrerlaubnis der Klasse A 1 (Leichtkraftrad) hast, beginnt ab diesem Tag auch Deine zweijährige Probezeit.

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Was sollte man gerade als Fahranfänger beachten?

Wir haben einige Tipps zusammengestellt, die Du beachten solltest, wenn Du mit einer Begleitperson unterwegs bist:

  • Fahr nur, wenn Du körperlich fit bist und niemals, wenn Du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehst oder einfach nur übermüdet bist.
  • Gurte Dich immer an!
  • Fahr defensiv und vorausschauend. Pass Deine Fahrweise an das Wetter an. Regen, Eis und Schnee, aber auch blendendes Sonnenlicht kann gefährlich sein.
  • Berechne Deine Bremswege großzügig – dann bist Du auf der sicheren Seite.
  • Nimm Deine Prüfbescheinigung und Deinen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) immer mit, wenn Du Auto fährst. Die Prüfbescheinigung ist nur in Verbindung mit dem Ausweis gültig!
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Was sollten die Begleitpersonen beachten?

Wenn Sie einen Fahranfänger begleiten, sollten Sie Folgendes beachten: 

  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe und seien Sie aufmerksam.
  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr(e) Fahrer(in) körperlich fit ist.
  • Begleiten Sie nicht, wenn Sie sich selbst nicht wohl fühlen.
  • Beraten Sie den Fahrer oder die Fahrerin vor, während und nach der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist.
  • Greifen Sie keinesfalls selbst in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein „Hilfsfahrlehrer“.
  • Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (zum Beispiel durch zu schnelles Fahren, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, …).
  • Nehmen Sie immer Ihren Führerschein mit.
  • Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kfz-Versicherung mit, dass das Fahrzeug für „Begleitetes Fahren mit 17“ benutzt wird.
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Was passiert, wenn ein Fahranfänger ohne Begleitperson fährt?

Wenn Du noch nicht 18 bist und die Polizei Dich ohne Begleitperson erwischt, wird Deine Fahrerlaubnis widerrufen! Ferner wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro verhängt. Darüber hinaus hat der Verstoß einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zur Folge. Hierüber kannst Du Dich auch unter Verstöße und Punkte informieren.

Bevor Du die Fahrerlaubnis wieder erhältst, musst Du erneut einen Antrag mit den bereits erwähnten Unterlagen stellen. Weiter werden die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger sowie in der Regel die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) gefordert.
Wende Dich doch in einem solchen Fall persönlich an uns. Gerne besprechen wir mit Dir die auf Dich zutreffenden Punkte.

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18. Geburtstag - und dann?

Nach Deinem 18. Geburtstag hast Du drei Monate Zeit, um Deinen EU-Kartenführerschein im Landratsamt abzuholen. Während dieser drei Monate darfst Du - ohne Begleitperson - noch mit Deiner Prüfbescheinigung fahren - allerdings nur innerhalb Deutschlands. Solltest Du Deinen Kartenführerschein bei unserer Dienststelle in Memmingen abholen wollen, dann gib uns bitte mindestens drei Arbeitstage vor der gewünschten Abholung Bescheid. Ein Anruf genügt!

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Was kostet der Führerschein mit 17?

Für den Führerschein mit 17 fallen im Landratsamt folgende Gebühren an:

  • Gebühr für den Erwerb des Führerscheins: 38,30 Euro
  • Gebühr für die Ausfertigung einer Prüfbescheinigung: 8,70 Euro
  • Gebühr pro eingetragene Begleitperson: 11 Euro

Informationen zu den Kosten für die Fahrausbildung erhältst Du unmittelbar von Deiner Fahrschule!

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Was muss man beachten, wenn man seinen Führerschein im Ausland machen möchte bzw. gemacht hat?

Wer vorhat, im Ausland einen Führerschein zu machen, sollte sich am besten im Vorfeld genau bei der Führerscheinstelle im Landratsamt erkundigen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.

So darf man nach der aktuellen Rechtslage nach der Rückkehr nach Deutschland für maximal sechs Monate ein Fahrzeug der im Führerschein ausgewiesenen Klasse(n) fahren - allerdings auch nur, wenn man durchgehend länger als 185 Tage im Ausland war, dort einen „vollwertigen“ Führerschein gemacht hat und dieser auch nach dem Auslandsaufenthalt nach wie vor gültig ist.

Diese Berechtigung gilt nicht für so genannte Lernführerscheine für unter 18-Jährige, die man zum Beispiel in Kanada oder den USA machen kann. Diese „Lernführerscheine“ oder andere vorläufig ausgestellten Führerscheine sind häufig nur eine vorübergehende Bescheinigung über die Fahrberechtigung in dem betreffenden ausländischen Staat. In diesem Fall wird das Führerscheindokument mitunter nur unter bestimmten Voraussetzungen - also zum Beispiel als Stufenführerschein, oder mit der Auflage, weitere Prüfungen nach einem bestimmten Zeitraum zu absolvieren - ausgestellt.

Zudem ist die ausländische Fahrerlaubnis häufig an Bedingungen und Auflagen gebunden. Teilweise wird der Führerschein auch nur bis zum Ende des Auslandsaufenthalts, also bis zum Ablauf des Visums, ausgestellt. Hinzu kommt, dass laut der neuen Fahrerlaubnisverordnung nur noch diejenigen Inhaber ausländischer Führerscheine dazu berechtigt sind, in Deutschland ein Fahrzeug der ausgewiesenen Klasse zu fahren, die das erforderliche Mindestalter (z. B. für Plus 18 Jahre) erreicht haben.

Es ist also sinnvoll, vor der ersten Fahrt in Deutschland bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis in Kombination mit dem Begleiteten Fahren mit 17 oder auch generell umgeschrieben werden kann.

Informationen und Formulare zum Download

  • Führerscheinklassen: Wenn Sie wissen wollen, welches Fahrzeug sich hinter welcher Klasse verbirgt, klicken Sie hier.
  • Führerscheinantrag: Wenn Sie den Führerschein machen wollen,
    müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Den passenden Vordruck finden Sie hier.
  • Ergänzungsblatt "Begleitetes Fahren mit 17": Wenn Sie schon mit 17 fahren wollen, ist zusätzlich zum Führerscheinantrag ein Ergänzungsblatt auszufüllen. Sie finden es hier.
  • Zusatzblatt für Doppelklassen: Wenn Sie den Führerschein für mehrere Klassen gleichzeitig beantragen wollen, benötigen wir hierfür ein Zusatzblatt. Klicken Sie hier.
 

Ansprechpartner

Führerschein mit 17

Katinka Klotz
Telefon: (08261) 995-226

Führerschein mit 17

Carolin Laufer
Telefon: (08261) 995-426

Führerschein mit 17

Julia Prestele
Telefon: (08261) 995-425

Führerschein mit 17

Reinhold Schneider
Telefon: (08261) 995-225

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