Der neue elektronische Aufenthaltstitel (eAT) - The new electronic residence permit (eAT)

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Zum 1. September 2011 wurde der bisherige Aufenthaltstitel in Form eines Klebeetiketts durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (kurz eAT) ersetzt. Hierbei handelt es sich um ein gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen.

Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Ziel ist die europaweite Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel für alle Ausländer, die nicht Staatsbürger der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige). Durch die Nutzung biometrischer Daten wird die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument erhöht sowie vor missbräuchlicher Nutzung geschützt.    

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten dennoch ihre eingetragene Gültigkeit bis längstens 31. August 2021! Ein kostenpflichtiger Umtausch von gültigen Aufenthaltstiteln in Etikettenform in den neuen elektronischen Aufenthaltstitel ist deshalb weder sinnvoll noch erforderlich! Muss Ihr Aufenthaltstitel verlängert werden, dann melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns - wegen der Umstellung des Verfahrens muss man mit deutlich längeren Wartezeiten als bisher rechnen.

Auf dieser Seite erhalten Sie einige grundsätzliche Informationen zum neuen elektronischen Aufenthaltstitel. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte einfach an uns!

Fragen und Antworten

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Welche Aufenthaltstitel werden seit 1. September 2011 in elektronischer Form ausgestellt?

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird seit 1. September für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
  • Aufenthaltskarte bzw. Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht selbst Unionsbürger sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Bürger
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Was ändert sich mit dem elektronischen Aufenthaltstitel?

Der eAT besitzt einen kontaktlosen Chip, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen und die persönlichen Daten gespeichert sind.

Ziel ist die europaweite Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel für alle Ausländer, die nicht Staatsbürger der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige). Durch die Nutzung biometrischer Daten wird die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument erhöht sowie vor missbräuchlicher Nutzung geschützt.

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Benötigt man einen eigenen eAT für jeden Familienangehörigen?

Ja. Jeder Drittstaatsangehörige - also auch jeder Säugling und jedes Kind - benötigen einen eigenen elektronischen Aufenthaltstitel.

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Wo kann man den elektronischen Aufenthaltstitel beantragen?

Beantragen können Sie den neuen elektronischen Aufenthaltstitel weiterhin bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

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Wie lange ist der neue elektronische Aufenthaltstitel gültig?

Die Gültigkeit des eAT richtet sind nach der Art des Aufenthaltstitels bzw. der Bescheinigung über ein Aufenthaltsrecht und der aufenthaltsrechtlichen Entscheidung der Ausländerbehörde. Bei unbefristeten Aufenthaltstiteln ist die Nutzbarkeit des Kartenkörpers auf zehn Jahre begrenzt. Nach zehn Jahren muss eine neue Karte ausgestellt werden.

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Bedeutet die Einführung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels, dass die bisherigen Aufenthaltstitel ungültig werden?

Nein! Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre eingetragene Gültigkeit bis längstens 31. August 2021!

Deshalb ist ein kostenpflichtiger Umtausch von gültigen Aufenthaltstiteln in Etikettenform in den neuen elektronischen Aufenthaltstitel weder sinnvoll, noch erforderlich!

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Wie erhält man den neuen elektronischen Aufenthaltstitel?

Persönliche Vorsprache bei Antragstellung

Da auf dem Chip Fingerabdrücke gespeichert werden, müssen alle Antragsteller ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zwingend persönlich in der Ausländerbehörde vorsprechen. Erst wenn alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann der elektronische Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt werden.

 

Persönliche Vorsprache bei Abholung

Nach der Fertigstellung sendet die Bundesdruckerei den elektronischen Aufenthaltstitel an die Ausländerbehörde. Auch bei der Abholung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Abholung durch Dritte, etwa durch den Ehepartner oder die Eltern ist künftig nicht mehr möglich!

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Wie viel kostet der neue elektronische Aufenthaltstitel?

Die hohen Herstellungskosten des neuen elektronischen Aufenthaltstitels führen zwangsläufig zu einer deutlichen Gebührenerhöhung. So wird die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels künftig um 50 Euro über den heutigen Kosten liegen. Schon aus diesem Grund macht der Umtausch der weiterhin gültigen Aufenthaltstitel in Etikettenform keinen Sinn.

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Wie lange dauert die Ausstellung voraussichtlich?

Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde zur Aushändigung versandt. Dadurch verlängern sich die bisherigen Bearbeitungszeiten um ca. 4 bis 6 Wochen.

Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels muss man daher grundsätzlich mit erheblich längeren Wartezeiten als bisher rechnen, insbesondere während der Einführungsphase bis Frühjahr 2012. Zudem haben die Ausländerbehörden auf diese Wartezeiten keinen Einfluss!

Wir bitten Sie deshalb um vorherige telefonische Terminvereinbarung und im Falle einer Urlaubsreise bei zu verlängerndem Aufenthaltstitel um Vorsprache mindestens drei Monate vor Antritt der Reise!

Die Ausländerbehörde ist seit 1. September 2011 nicht mehr in der Lage, den Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache auszustellen oder zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.

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