Sonntag, 05.02.12 |
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Abfallentsorgung - so nicht!

So nicht: Ein altes Auto gehört auf einen Schrottplatz und nicht in den Wald.

Eigentlich weiß es jeder: Abfälle dürfen nicht einfach irgendwo (auch nicht auf dem eigenen Grundstück!) abgelagert oder gar verbrannt werden. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass auf einmal mitten im Wald ein großer Berg Schrott auftaucht oder heimlich Abfälle verbrannt werden. Welche Folgen dies hat und was Sie tun können, wenn Sie einen solchen Verstoß bemerken, erfahren Sie auf dieser Seite.

Wie Abfälle aller Art - also auch Bauschutt und Altautos, aber auch asbesthaltige Materialien, Gartenabfälle und Sperrmüll - richtig entsorgt werden, erfahren Sie auf diesen Seiten.

Fragen und Antworten

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Was ich mit Abfällen auf meinem eigenen Grundstück mache, geht doch niemanden etwas an, oder?

Auch auf Ihrem eigenen Grundstück dürfen Sie keine Abfälle lagern oder ablagern. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz regelt, dass Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen und Einrichtungen (also in Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen. Außerhalb dieser Anlagen - also auch auf dem eigenen Grundstück - ist dies nicht zulässig.

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Welche Folgen hat es, wenn man gegen diese Vorschrift verstößt?

Wer Abfälle ordnungswidrig ablagert, ist zum einen dazu verpflichtet, diese wieder zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese ordnungsgemäße Entsorgung muss dem Landratsamt durch die Vorlage der entsprechenden Nachweise belegt werden.

Zudem begeht jeder, der Abfälle unzulässig lagert, ablagert oder verbrennt, eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeldbescheid oder einer Verwarnung geahndet.

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Wie hoch ist die Geldbuße?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Die Höhe der Geldbuße ist zum einen abhängig von der Schwere der Tat - also zum Beispiel von Art und Menge der Abfälle und davon, ob es sich dabei um Vorsatz oder Fahrlässigkeit gehandelt hat. Zum anderen werden die Einsicht des Betroffenen sowie dessen wirtschaftliche Verhältnisse berücksichtigt. Mindestens werden aber 100 Euro fällig.

Das gesetzliche Höchstmaß liegt bei 50.000 Euro. 

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Dürfte ich mein altes Auto auch auf dem eigenen Grundstück stehen lassen, um es gelegentlich noch auszuschlachten?

Nein, das ist nicht erlaubt.

Auch wenn einzelne Teile ausgebaut werden, so handelt es sich bei dem abgemeldeten Auto dennoch um Abfall, der ordnungsgemäß entsorgt werden muss.


Informationen über die richtige Entsorgung von Altautos finden Sie hier.

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An wen kann ich mich wenden, wenn ich abgelagerte Abfälle finde?

Wer abgelagerte Abfälle findet, kann sich an die Polizei oder an das Landratsamt Unterallgäu unter Telefon (08261) 995-363 wenden.

 

Ansprechpartner

Abfallablagerungen

Markus Seitel
Telefon: (08261) 995-363

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