

Unter Restmüll versteht man den Abfall, der von den entsorgungspflichtigen Körperschaften beseitigt werden muss, nachdem alle Abfälle, die noch verwertet werden können und alle Problemabfälle aus den Haushalten und Gewerbe abgeschöpft wurden.
So dürfen zum Beispiel Wertstoffe wie Glas, Weißblech, Papier/Pappe, Aluminium, Kunststoffverpackungen und weißes Styropor nicht in die Restmülltonne, ebenso wie Küchenabfälle und kleinere Gartenabfälle. Dies gilt auch für Problemabfälle beziehungsweise Sondermüll wie zum Beispiel Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel oder nicht eingetrocknete Lacke und Farben.
Was aber sehr wohl in den Restmüll gehört und was Sie alles über dessen Entsorgung wissen müssen, erfahren Sie hier - oder direkt bei der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises.
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Woher bekomme ich meine Mülltonne?
Wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter beziehungsweise als Grundstückseigentümer an Ihre Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, um eine Restmülltonne anzumelden, umzumelden oder abzumelden. Aus Gründen der Bürgernähe übernehmen die Gemeinden auch die Ausgabe, den Einzug und den Umtausch der Gefäße.
Die Gefäße müssen Sie nicht selbst beschaffen. Der Landkreis hat die Mülltonnen vom Abfuhrunternehmer geleast, so bleibt Ihnen beim Wechsel der Tonnengröße Stress mit der Beschaffung eines neuen und der Verkauf des alten Gefäßes erspart.
Welche Größen gibt es und wie viel kosten die verschiedenen Tonnen?
Mit den Abfallentsorgungsgebühren werden die 14-tägige Restmüllsammlung, die Miete der Gefäße, die thermische Restmüllbehandlung, die Sperrmüllabfuhr und –behandlung, die Weißmöbelabfuhr, die Grüngutabfuhr, die Schadstoffabfuhr sowie Bau und Betrieb der Wertstoffhöfe und Kompostanlagen für Gartenabfälle finanziert.
Im Jahr muss jeder Unterallgäuer Haushalt deshalb bei 14-tägiger Leerung der Restmüllgefäße folgende Gebühren bezahlen:
Was gehört zum Beispiel in den Restmüll?
In den Restmüll gehören zum Beispiel folgende Dinge (einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt diese Liste natürlich nicht):
Worauf sollte man beim Befüllen der Restmülltonne achten?
Bitte achten Sie beim Befüllen der Restmülltonne darauf, dass die Mülltonne nicht überfüllt ist (der Deckel muss geschlossen sein) und dass der Inhalt nicht eingestampft wird, weil sich die Mülltonne ansonsten nicht oder nicht vollständig entleeren lässt.
Übrigens werden die Restmüllgefäße regelmäßig kontrolliert. Ist eine Tonne nicht richtig gefüllt, wird sie nicht geleert.
Was kann man tun, wenn vorübergehend sehr viel Abfall anfällt?
Sollte Ihre Restmülltonne einmal nicht ausreichen, weil vorübergehend sehr viel Abfall angefallen ist (zum Beispiel wenn beim Renovieren viele Tapetenreste entstehen), können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung zugelassene Restmüllsäcke kaufen. Diese kosten vier Euro pro Sack und haben ein Fassungsvermögen von 60 bis 70 Litern. Diese Gebühr deckt auch die Kosten für das Einsammeln und Entsorgen.
Legen Sie den verschnürten Müllsack bei der nächsten Müllabfuhr auf Ihre Mülltonne. Sollten Sie mehrere Säcke haben, stellen Sie die weiteren Säcke bitte neben die Mülltonne. Die Gebührensäcke tragen die Aufschrift der Entsorgungsfirma. Andere Säcke werden nicht mitgenommen.
Die Abfallwirtschaftsberatung im Landratsamt hat ein Faltblatt für Sie zusammengestellt, in dem Sie alles über Restmüll erfahren. Dieses können Sie hier herunterladen.
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