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Energiesparlampen richtig entsorgen

Bis zu 80 Prozent weniger Energie verbrauchen Energiesparlampen. Entsorgt werden dürfen sie jedoch nicht über den Hausmüll, sondern über den Wertstoffhof. Foto: Alain Lavanchy - fotolia.com

Die Glühlampe hat ausgedient, das Zeitalter der Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren hat begonnen. Was man rund um die neuen Leuchtmittel wissen sollte, mit denen man bis zu 80 Prozent Energie sparen kann, hat die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu hier für Sie zusammengefasst.

Fragen und Antworten

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Was hat sich in den letzten Jahren in Sachen Leuchtmittel geändert?

Inzwischen dürfen keine Glühlampen mit mehr als 40 Watt mehr verkauft werden. Ab 1. September 2012 wird es schließlich auch keine Glühlampen mehr mit über 10 Watt geben.

Das schrittweise „Aus“ für die Glühbirne ist Teil eines Maßnahmenpaktes der Europäischen Union, mit dem der Energieverbrauch durch elektrische Geräte und damit einhergehend die CO2-Emissionen gesenkt werden sollen.

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Wie sehen die Alternativen zur Glühbirne aus?

Als Alternative zur klassischen Glühbirne stehen Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LEDs als effiziente Dauerbrenner zur Verfügung. Energiesparlampen verbrauchen für die gleiche Helligkeit 80 Prozent weniger Strom als die klassische Glühbirne. LEDs sind sogar noch sparsamer - allerdings ist ihre Anschaffung derzeit noch recht teuer.

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Aber wohin mit der Energiesparlampe, wenn diese ausgedient hat?

Während Glühbirnen über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, müssen Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren getrennt gesammelt und verwertet werden. Der Grund hierfür: Sie beinhalten eine kleine Menge Quecksilber (ca. zwei Milligramm). Nur wenn diese Leuchtmittel getrennt von sonstigen Abfällen erfasst werden, kann das giftige Metall in Recyclinganlagen kontrolliert entnommen und von anderen verwertbaren Bestandteilen der Lampen getrennt verwertet werden.

Deshalb bietet der Landkreis Unterallgäu bereits seit dem Jahr 2006 die flächendeckende Erfassung der so genannten Gasentladungslampen (Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren) an: Diese können an allen 24 Wertstoffhöfen im Landkreis unentgeltlich abgegeben und damit dem Recycling zugeführt werden.

Im Jahr 2008 wurden in Deutschland übrigens rund 180 Millionen energiesparende Gasentladungslampen verkauft, 120 Millionen ausgediente Lampen fielen zu Entsorgung an. Davon wurden allerdings nur rund 35 Prozent der Altlampen fachgerecht entsorgt. Nach Schätzungen der Lampenhersteller werden somit rund 78 Millionen gebrauchte Gasentladungslampen immer noch über den Hausmüll entsorgt oder gehen andere unerwünschte Entsorgungswege. In Schweden sieht dies anders aus. Dort werden fast 90 Prozent der anfallenden Altlampen getrennt gesammelt und umweltgerecht verwertet.

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Was sollte man beachten, wenn eine Energiesparlampe zerbrochen ist?

Im Regelfall haben Energiesparlampen eine lange Lebensdauer. Falls dennoch einmal eine Lampe zu Bruch geht, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Wegen der geringen Menge an Quecksilber besteht keine akute Gesundheitsgefahr. Es wird jedoch trotzdem empfohlen, für einige Minuten kräftig zu lüften, da Quecksilber ein leicht flüchtiges Metall ist und bei Zimmertemperatur verdampft.
  • Benutzen Sie bitte keinen Staubsauger, um die Lampenreste zu entsorgen, denn mit dem Staubsauger können die Quecksilbertröpfchen noch feiner verteilt werden und in die Atemluft gelangen.
  • Einige Energiesparlampen binden das Quecksilber in Form von Amalgam, wenn die Lampe ausgeschaltet ist. Das Quecksilber kann dann beim Zerbrechen gar nicht in die Atemluft gelangen. Sollte die Lampe zu Bruch gehen, während sie angeschaltet ist, hilft dies jedoch nicht weiter. Dann gilt die Zusatzregel: Die Lampenreste sorgfältig mit einer steifen Pappe auf einem Stück Papier zusammenkehren oder mit Klebeband aufnehmen, dann die Stelle, an der die Lampe zerbrach, mit einem kleinen nassen Lappen reinigen. Die Lampenreste, Pappe, Klebeband und Lappen in ein Schraubglas stecken, dieses verschließen und mit einem Zettel „Achtung, kann Quecksilberreste von Energiesparlampen enthalten“ beim Schadstoffmobil abliefern.

Tipp: Gegen Bruch und Quecksilberemissionen kann man sich zusätzlich schützen, indem man ausschließlich Energiesparlampen kauft, die mit einer zweiten bruchsicheren Plastik- oder Glashülle geschützt sind. Solche Leuchten haben die Form einer normalen Glühbirne – der innen liegende Leuchtstab ist nicht mehr sichtbar.

Informationen zum Download

Die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises hat mit der Initiative "Sauberes Licht, sauber recycelt" der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH ein Faltblatt für Sie zusammengestellt, in dem Sie alles über Nutzung und Entsorgung von Energiesparlampen erfahren. Dieses können Sie hier herunterladen.

 

Ansprechpartner

Abfallberatung

Johanna Schuster
Telefon: (08261) 995-367

Abfallberatung

Antonie Maisterl
Telefon: (08261) 995-467

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