Dienstag, 22.05.12 |
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Brandschutt richtig entsorgen

Foto: Edgar Putz/Landratsamt Unterallgäu

Das Unvorstellbare ist passiert: Es hat gebrannt. Die Aufräumarbeiten müssen beginnen - doch wohin mit dem ganzen Brandschutt? Auf dieser Seite haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, Ordnung zu schaffen und die Brandrückstände richtig zu entsorgen.

Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren.    

Die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises hilft Ihnen gerne weiter.

Fragen und Antworten

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Gibt es Dinge, die ich klären sollte, bevor die Aufräumarbeiten an der Brandstelle beginnen?

Bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen, ist es wichtig, dass Polizei, Gebäude- und Sachversicherer den Schadensort freigegeben haben.

Außerdem muss festgestellt werden, ob gefährliche Stoffe in den Brand verwickelt waren und sich in den Brandresten befinden. Besonders achten müssen Sie auf Chemikalien, Farben, Lacke oder größere Mengen an Kunststoffen. Auch auf asbesthaltige Baustoffe, wie zum Beispiel Wellzementplatten oder Fassadenverkleidungen und Brandreste, die mit Asbestzementwellplatten oder Dämmmaterialien aus künstlichen Mineralfasern (Glaswolle, Steinwolle) vermischt sind, sollten Sie besonderes Augenmerk legen.

Wenn solche Stoffe in den Brand verwickelt waren, nehmen Sie bitte vor dem Aufräumen Kontakt mit der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu auf. Wir beraten Sie gerne auch vor Ort!

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Was ist der erste Schritt, nachdem der Schadensort von Polizei, Gebäude- und Sachversicherer freigegeben worden ist?

Wenn keine gefährlichen Stoffe in den Brand verwickelt waren können Sie nun damit beginnen, die jeweiligen Materialien zu trennen.

Indem Sie die folgenden Stoffe sortieren, können Sie sicherstellen, dass die Brandstelle zügig geräumt wird:

  • Metall
  • Brandholz
  • brennbares Material (Heu, Stroh, Möbel, Kleidung, Teppiche, etc.)
  • verwertbarer Bauschutt (z. B. Ziegel oder Beton ohne Rußanhaftungen)
  • nicht verwertbarer Brandschutt (Material, das mit Ruß behaftet ist und sich nicht mehr sorgfältig voneinander trennen lässt).

Tipp: Sortieren Sie organische Stoffe wie zum Beispiel Holzrückstände aus dem nicht verwertbaren Brandschutt aus! Sie reduzieren dadurch die Entsorgungskosten.

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Wo können die sortierten Brandrückstände dann richtig entsorgt werden?

Auch Brandrückstände sollten soweit wie möglich verwertet werden. Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, finden Sie in einer eigenen „Verwerterliste“, die Sie hier herunterladen können. Unser Tipp: Nehmen Sie sich die Zeit und holen Sie mehrere Angebote von Entsorgungsdienstleistern ein - der Vergleich lohnt sich!

 

Grundsätzlich gilt:

Was?

Wohin damit?

Brandholz, Altholz

Altholzverwertung

Verwertbarer Bauschutt ohne Rußanhaftungen

Bauschuttverwertung

Brennbare Abfälle wie Möbel, Kleidung, Vorhänge, Teppiche und sonstige brennbare Einrichtungsgegenstände

Umladestation Breitenbrunn

Haushaltsgeräte und sonstige Elektrogeräte

Wertstoffhof

Nicht verwertbarer Brandschutt mit Rußanhaftungen

Der Entsorgungsweg wird vom Landratsamt Unterallgäu festgelegt. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf!

 

 

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Was tun mit nicht verwertbarem Brandschutt?

Der Entsorgungsweg für den nicht verwertbaren Brandschutt wird vom Landratsamt Unterallgäu festgelegt. Wie man dabei vorgeht, ist vom einzelnen Schadensfall abhängig. Sobald Menge und Beschaffenheit des Materials bekannt sind, sollten Sie die weitere Vorgehensweise mit uns besprechen.

Grundsätzlich muss der nicht verwertbare Brandschutt auf einer Deponie der Klasse II oder höher abgelagert werden. Abhängig vom Schadensfall und der Zusammensetzung des Brandschutts kann aber auch mit Hilfe einer Deklarationsanalyse (siehe nächster Punkt) der Nachweis geführt werden, dass das Material für eine niedrigere Deponieklasse geeignet ist. Nehmen Sie in jedem Fall unbedingt Kontakt mit der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises auf, da Sie den Brandschutt nicht ohne unsere Zustimmung entsorgen dürfen. Achten Sie im Anschluss auch unbedingt darauf, sich die ordnungsgemäße Entsorgung schriftlich von der beauftragten Firma bestätigen zu lassen.

Enthält der nicht verwertbare Brandschutt gefährliche Stoffe, dann müssen Sie einen förmlichen Nachweis über die Entsorgung führen. Das Unternehmen, das Sie mit der Beseitigung beauftragen, sollte sich dabei frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. So können wir vor Beginn der Aufräumarbeiten klären, ob beim Verladen und beim Transport besondere Maßnahmen notwendig sind.

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Was sollte ich über die „Deklarationsanalyse“ wissen und wann ist sie notwendig?

Abhängig vom individuellen Schadensfall und der Zusammensetzung des nicht verwertbaren Brandschutts ist es im Regelfall notwendig, eine so genannte Deklarationsanalyse zu erstellen. Bei dieser wird ermittelt, welche Menge von welchem Material sich im nicht verwertbaren Brandschutt befindet. So kann der Entsorgungsweg verbindlich festgelegt werden.

Eine Deklarationsanalyse ist unter anderem notwendig, wenn sich Löschmittel und wasserlösliche Stoffe wie zum Beispiel Kunstdünger mit Brandrückständen vermischt haben, oder wenn andere Stoffe in größeren Mengen in den Brand verwickelt waren. Hierzu zählen vor allem Kunststoffe mit halogenhaltigen Flammschutzmitteln (PVC), Fußbodenbeläge, Fensterrahmen, Transformatoren, Hydraulikflüssigkeiten oder Farben und Beschichtungen.

Beauftragen Sie in diesen Fällen ein qualifiziertes Labor mit einer Analyse. Wichtig ist, dass bereits bei den Probenahmen die einschlägigen Bestimmungen strikt eingehalten werden. Diese findet man in der so genannten LAGA PN 98 bei Probenahme von Haufwerken. Hierzu gehört auch, dass sowohl die Probenahme wie auch der Transport der Probe zum Labor dokumentiert werden.

Wenn das Material auf einer Deponie beseitigt werden soll und eine Deklarationsanalyse erforderlich ist, dann müssen die Proben zwingend entsprechend der Deponieverordnung (Anhang 3 Tabelle 2 Spalte 5) genommen werden.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne! Rufen Sie einfach die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises an.

Informationen zum Download

  • Alle Informationen auf einen Blick finden Sie in einem Faltblatt, das wir zum Thema "Brandschutt-Entsorgung" für Sie zusammengestellt haben.
  • Zusätzliche Informationen über Schadstoffe bei Brandereignissen bietet eine Broschüre des Bayerischen Landesamts für Umwelt, die Sie hier herunterladen können.
  • Unsere "Verwerterliste" finden Sie hier.
 

Ansprechpartner

Abfallberatung

Antonie Maisterl
Telefon: (08261) 995-467

Abfallberatung

Johanna Schuster
Telefon: (08261) 995-367

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