

Egal, was man baut: Immer fallen Abfälle an, die ordnungsgemäß verwertet beziehungsweise beseitigt werden müssen. Wer sich an die Vorgaben hält, leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und kann sich viel Ärger, Zeit und vor allem Geld sparen.
Im Folgenden haben wir eine Übersicht zusammengestellt, die Ihnen hilft, die Abfälle richtig zuzuordnen. Nähere Informationen zur Entsorgung von Verpackungsmaterial, Sperrmüll, Restmüll, asbesthaltigen Materialien und Sonderabfällen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.
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Wohin mit mineralischem, unbelastetem Bauschutt?
Mauerwerk, Ziegelsteine, Dachziegel, Betonbrocken (auch mit Baustahlgewebe) sowie Marmorplatten, Treppensteinplatten, Waschbetonplatten, Fliesenreste und Sanitärporzellan sind verwertbarer Bauschutt. Dieser kann in haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 100 Litern (dies entspricht etwa einer Mörtelwanne Material) an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Humus oder Rasenabstiche sind übrigens kein Bauschutt.
Bei welchen Wertstoffhöfen die Abgabe von kleineren Mengen Bauschutt möglich ist, erfahren Sie hier.
Größere Mengen Bauschutt müssen über Bauschutt-Verwerterbetriebe beseitigt werden. Folgende Unterallgäuer Firmen bieten diese Dienstleistung an:
Wohin mit Flachglas?
Flach-, Verbund- und Drahtglas aus privaten Haushalten kann an der Umladestation Breitenbrunn gebührenfrei abgegeben werden.
Was tun mit asbesthaltigen Abfällen?
Asbesthaltige Wellzementplatten und Fassadenplatten (Eternit-Platten), Blumenkästen und Blumenkübel sowie Aschenbecher sind noch immer weit verbreitet.
Der Umgang mit diesen Stoffen erfordert besondere Vorsicht. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier.
Wohin mit Dämmstoffen?
Wie entsorgt man Bauplatten richtig?
Heraklithplatten und Gipskartonplatten mit und ohne Styropor können ebenfalls über die Umladestation Breitenbrunn entsorgt werden. Derzeit kostet die Entsorgung von Heraklithplatten und Rigips mit Styropor 178 Euro pro Tonne, von Rigipsplatten ohne Anhaftungen beläuft sich die Gebühr auf 140 Euro je Tonne.
Und wohin mit dem anfallenden Altholz?
Altholz aus Privathaushalten (wie Balken, Bretter, Dachlatten, Türen, Fenster- und Türstöcke sowie Holzböden) kann bei Wertstoffsammelstellen mit Altholzcontainer abgegeben werden. Welche das sind, erfahren Sie hier. Für Großmengen und druckimprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich müssen Altholzverwerterbetriebe beauftragt werden.
Was tun mit Fensterrahmen mit Glas?
Alle Fensterrahmen mit Glas - egal ob aus Holz, Metall oder Kunststoff - werden bei der Umladestation in Breitenbrunn gegen eine Gebühr von 158 Euro pro Tonne angenommen.
Gibt es besondere Regelungen für Leuchtstoffröhren, Metalle und PU-Schaumdosen?
Leuchtstoffröhren und PU-Schaumdosen gehören nicht in den Bauschutt!
Sie können gebührenfrei bei den Wertstoffhöfen im Landkreis oder beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Metalle wie zum Beispiel Eisenträger, Wasserleitungsrohre und Elektrokabel gehören in den Schrottcontainer beim Wertstoffhof.
Wohin mit Brandschutt und Baurestmassen aus Gewerbebetrieben?
Wegen der Entsorgungsproblematik der hier anfallenden Abfälle können Sie sich auch direkt mit der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises in Verbindung setzen. Bei Bedarf werden Sie auch gerne vor Ort beraten. Informationen zur Entsorgung von Brandrückständen finden Sie hier.
Darf Bauschutt auch als Füllmaterial für den Wegebau oder für andere Maßnahmen verwendet werden?
Ohne Ausnahmegenehmigung darf kein Bauschutt für den Wegebau oder für andere Maßnahmen verwendet werden!
Grundsätzlich müssen alle Abfälle über dafür zugelassene "Abfallbeseitigungsanlagen" entsorgt werden.
Ausnahmen zum Beispiel für die Befestigung von Feld- und Waldwegen sind nur möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und wenn aus Sicht der Fachbehörden (zum Beispiel Naturschutzbehörde, Wasserrecht, Forstamt) nichts dagegen spricht.
Wenn Sie Bauschutt für die Befestigung von Feld- und Waldwegen verwenden möchten, so genügt ein formloser, schriftlicher Antrag.
Darin enthalten sein sollten Angaben über die Herkunft, Art und Menge des Bauschutts. Zudem benötigen wir einen Lageplan, in dem eingezeichnet ist, was befestigt werden soll.
Schicken Sie diesen Antrag an das Sachgebiet Abfallrecht im Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer St. 33, 87719 Mindelheim.
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter Telefon (08261) 995-363.
Welche Materialien dürfen mit Ausnahmegenehmigung für den Wegebau verwendet werden?
Für den Wegebau darf nur unbelasteter, gewässerunschädlicher Bauschutt unbedenklicher Herkunft - zum Beispiel in Form von Ziegelmaterial und Beton ohne Baustahl - verwendet werden. Andere Abfälle dürfen nicht eingebaut werden.
Nach dem Einbau muss der Bauschutt mit geeignetem Material (z. B. Kies) überdeckt werden. Soweit eine seitliche Anböschung erforderlich ist, muss diese ebenfalls aufgebracht werden.
Am Ende muss der Bauschutt so abgedeckt sein, dass davon nichts mehr sichtbar ist.
Gibt es Fälle, in denen keine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist?
Ja, die gibt es: Wurde der Bauschutt über eine Aufbereitungsanlage gebrochen und güteüberwacht, dann benötigen Sie keine abfallrechtliche Genehmigung mehr. Der Grund hierfür ist, dass es sich bei dieser Art Bauschutt nicht mehr um Abfall handelt, sondern um ein Produkt.
Dennoch müssen Sie daran denken, die jeweiligen Fachbehörden (wie zum Beispiel das Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt, die Naturschutzbehörde oder das zuständige Forstamt) einzuschalten. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die Abfallwirtschaftsberatung im Landratsamt hat einen Flyer für Sie zusammengestellt, in dem Sie alles über die richtige Entsorgung von Bauschutt erfahren. Den Flyer können Sie hier herunterladen.
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