

Seit 1979, also seit über 30 Jahren, ist die Verwendung von Spritzasbest verboten, die Herstellung von asbesthaltigen Böden seit 1981. Drei Jahre später, im Jahr 1984, wurde schließlich auch die Verwendung des Stoffs in Nachtspeicheröfen verboten. Seit 1993 ist es generell nicht mehr erlaubt, Asbest herzustellen und zu verkaufen. Bei der Sanierung oder beim Abbruch von Gebäuden fallen aber auch heute noch häufig asbesthaltige Abfälle an - vor allem in Form von Asbestzementwellplatten und asbesthaltigen Fassadenverkleidungen. Um seine Gesundheit nicht zu gefährden, ist es wichtig zu wissen, wie man richtig mit asbesthaltigem Material umgeht.
Wir haben hierzu einige Informationen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises.
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Was ist Asbest eigentlich und wo kommt es vor?
Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale. Bis Ende der 80er Jahre wurde Asbest wegen seiner technisch hervorragenden Eigenschaften in vielen Produkten verwendet, unter anderem zur Isolation, als Füll-, Dämm- und Dichtmaterial, zum Feuerschutz und insbesondere zur Herstellung von Asbestzement.
Warum ist Asbest gefährlich?
Durch den Umgang mit asbesthaltigen Materialien können mikrofeine Fasern freigesetzt werden. Gelangen diese in den Organismus des Menschen (zum Beispiel durch Einatmen), können als Spätfolge gefährliche Tumore auftreten. Bis zum Krankheitsausbruch vergehen oft mehrere Jahrzehnte.
Was sollte man deshalb bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen beachten?
Sollten Sie Wellzementplatten oder Fassadenverkleidungen selbst demontieren wollen, müssen sie die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) beachten. Diese haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst. Für den Abbau von asbesthaltigem Material benötigt die Fachfirma einen Fachlehrgang. Wenn Sie ein Unternehmen damit beauftragen, dann sollten Sie nach dem so genannten Sachkundenachweis fragen.
Wohin dann mit dem asbesthaltigen Abfall?
Asbesthaltige Produkte dürfen nicht wiederverwendet werden. Ebenso verboten ist es, Holzstapel mit demontierten Wellzementplatten abzudecken. Es dürfen auch keine Photovoltaik- oder Solaranlagen auf Wellzementdächern installiert werden. Da es sich bei asbesthaltigen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, müssen diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorger überlassen werden, in dessen Bereich sie angefallen sind. Wer asbesthaltige Abfälle selbst demontiert, muss diese zur Umladestation Breitenbrunn bringen. Sie dürfen nicht zu Bauschuttaufbereitungsanlagen gebracht werden. Für die Ablagerung von asbesthaltigen Abfällen, die im Landkreis Unterallgäu anfallen, steht eine Deponie in der Nachbarschaft zur Verfügung.
Wie viel kostet die Entsorgung?
Für Anlieferungen in Breitenbrunn werden 140 Euro pro Tonne berechnet (116 Euro pro Tonne zuzüglich 24 Euro pro Tonne für Umladen und Transport zur Deponie, auf der das Material abgelagert wird). Diese Gebühr ist umsatzsteuerfrei. Große Mengen, also über zwei Tonnen asbesthaltiges Material, sollten nach Möglichkeit direkt bei der Deponie angeliefert werden, auf der die Ablagerung erfolgt. Für die Anlieferung und den Transport ist ein Entsorgungsnachweis notwendig. Hierfür empfiehlt es sich, im Voraus mit der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu Kontakt aufzunehmen.
Was muss man beim Transport und der Anlieferung beachten?
Die abmontierten Platten müssen in reißfeste und staubdichte Kunststoffgewebesäcke (so genannte Big Bags) verpackt werden, die den Inhaltsstoff von außen deutlich sichtbar gemäß TRGS 519 "Asbest: Sanierungs-, Instandhaltungs- und Abbrucharbeiten" kennzeichnen. Diese „Big Bags“ erhält man bei der Umladestation Breitenbrunn, bei Entsorgungsunternehmen, Baufirmen oder Dachdeckerfirmen.
Gewerbsmäßige Transporte müssen abfallrechtlich genehmigt werden. Adressen von Firmen, die den Transport von asbesthaltigen Abfällen anbieten, erhalten Sie beim Landratsamt.
Bitte liefern Sie Ihre in Big-Bags verpackten Asbestplatten in einem offenen Fahrzeug an der Umladestation Breitenbrunn an. So können die Säcke mit speziellem Gerät herausgehoben werden.
Gibt es spezielle Regelungen für Nachtspeichergeräte, in denen Asbest verbaut wurde?
Asbest wurde auch in Speicherheizgeräten (Nachtspeicheröfen) verbaut. Zahlreiche Messungen haben ergeben, dass von intakten, ordnungsgemäß betriebenen Geräten keine Gefahr ausgeht. Die überwiegende Zahl der vor 1977 hergestellten Geräte enthält asbesthaltige Bauteile. Teilweise wurde noch bis 1984 Asbest verwendet. Anhand der Typen- und Fabrikationsnummer können der Gerätehersteller, der Fachhandel oder die Energieversorgungsunternehmen (LEW Memmingen, Telefon 0800/5395391) feststellen, ob ein Gerät Asbest enthält. Auch auf den Internetseiten www.bbmelektro.de oder www.nachtspeicher.info kann man dies abfragen.
Bauen Sie Nachtspeicheröfen auf keinen Fall selbst auseinander! Diese enthalten neben asbesthaltigen Bauteilen auch über 70 Gewichtsprozent an chromhaltigen Speichersteinen, die bei Hautkontakt krebserzeugend sind.
Wenn Asbest enthalten ist, muss eine Fachfirma den Ausbau, die Zerlegung und die Entsorgung übernehmen. Die Entsorgung von unzerlegten Geräten über den Schrotthandel, die Sperrmüllabfuhr und die Elektronikschrott-Annahmestellen des Landkreises ist nicht zulässig.
Die Adressen geeigneter Fachfirmen erhalten Sie beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen, beim Elektrofachhandel und bei der Abfallwirtschaftsberatung.
Ob ein Elektrospeicherheizgerät Asbest enthält, kann man im Internet abfragen unter www.bbmelektro.de oder unter www.nachtspeicher.info
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