

In den vergangenen Jahren hat der Landkreis Unterallgäu die „Blaue Tonne“ gewerblicher Altpapiersammler strikt abgelehnt: Das Unterallgäuer System hat sich bewährt. So kann Altpapier einerseits zu den Wertstoffhöfen gebracht werden, andererseits bieten auch viele Vereine mehrmals im Jahr Sammlungen an.
Nun muss der Landkreis jedoch gezwungenermaßen eine eigene Altpapiertonne einführen. Hintergrund ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieses sieht vor, dass eine gewerbliche Altpapiersammlung über die Blaue Tonne künftig nur noch dann untersagt werden kann, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorger selbst ein Holsystem anbietet.
Der Landkreis hofft, dass über die kommunale Altpapiertonne künftig insgesamt mehr Altpapier als bisher gesammelt wird - und davon Umwelt, Gebührenzahler und Vereine profitieren.
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zu diesem Thema.
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Wie kann ich mein Altpapier zukünftig entsorgen?
Künftig hat jeder Unterallgäuer Haushalt drei Möglichkeiten, sein Altpapier zu entsorgen:
Wer kann die Tonne bestellen und was kostet diese?
Jeder kann die Altpapiertonne bestellen, auf dessen Grundstück ein zugelassenes Restmüllgefäß (schwarze Tonne) angemeldet ist. Die Altpapiertonne ist gebührenfrei!
Wie und wo kann ich die Tonne bestellen?
Sie können die Tonne online bestellen - direkt über diese Seite. Zum Online-Formular geht es hier.
Eine andere Möglichkeit ist die Bestellung über einen Coupon, der an alle Unterallgäuer Haushalte verteilt wird. Diesen können Sie bei Ihrer Gemeinde abgeben oder an die angegebene Nummer faxen. Bitte vergessen Sie nicht, den Coupon vollständig auszufüllen und diesen zu unterschreiben! Sie können den Coupon auch hier herunterladen - samt vielen Informationen über die Altpapiertonne.
Wie und wann erhalte ich meine Tonne?
Ist auf Ihrem Grundstück ein Restmüllgefäß angemeldet, wird die Altpapiertonne ab 18. Juni 2012 an die angegebene Adresse geliefert. Bei der Anlieferung der Gefäße müssen Sie nicht anwesend sein. Das bestellte Gefäß wird auf Ihrem Grundstück abgestellt.
Welche Tonnengrößen gibt es?
Die Altpapiertonne gibt es in zwei Größen: die Regelgröße ist eine 240-Liter-Tonne für private Haushalte. Diese hat laut Hersteller etwa folgende Abmessungen: Höhe 1060 Millimeter, Breite 576 Millimeter, Tiefe 670 Millimeter.
Für Gewerbetreibende, Freiberufler, Verwaltungen und Wohnanlagen sind auch 1.100-Liter-Behälter erhältlich. Natürlich ist auch eine gemeinsame Nutzung mit dem Nachbarn möglich.
Wann und wie oft wird meine Tonne geleert?
Die Altpapiertonne wird ab August 2012 alle vier Wochen geleert. Wann genau die Gefäße in Ihrem Ort geleert werden, erfahren Sie über die Tagespresse oder das gemeindliche Mitteilungsblatt. Natürlich finden Sie die Abfuhrtermine ab Mitte Juli 2012 auch im Abfuhrkalender.
Was darf in die Tonne?
Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Kataloge, Prospekte, Bücher, Büropapier, Computerpapier, Eierkartons, Pappe, Geschenkpapier, Kartonagen, Papier und Papiertüten.
Was gehört nicht in die Tonne?
Tütenverpackungen (Getränkekartons) für Milch, Kakao, Säfte usw., Kohle- und Blaupapier, Hygienepapier (Papierhandtücher, Haushaltstücher), verschmutzte oder nasse Papierabfälle, Fotos, Tapeten, benutzte Pappteller u.a.
Ich benutze bereits die Altpapiertonne eines gewerblichen Anbieters, brauche ich dann die kommunale Altpapiertonne?
Die Gefäße von gewerblichen Anbietern werden vom Landkreis nicht geleert. Voraussetzung für die Leerung Ihres Gefäßes ist, dass das Altpapier in einem für die Abfallentsorgung des Landkreises zugelassenen Gefäß (schwarzer Rumpf mit Landkreis-Logo und blauem Deckel) bereitgestellt wird.
Die bei Verwendung der Altpapiertonne erzielten Erlöse tragen dazu bei, Ihre Abfallentsorgungsgebühren stabil zu halten.
In den folgenden Fragen und Antworten finden Sie nähere Informationen dazu, aus welchen Gründen die kommunale Altpapiertonne eingeführt wird.
Warum ist die Einführung einer Altpapiertonne durch den Landkreis überhaupt ein Thema im Unterallgäu?
Die „Blaue Tonne“ gewerblicher Anbieter beschäftigte in den vergangenen Jahren nicht nur den Landkreis Unterallgäu: Intensiv befassten sich damit auf der einen Seite alle öffentlich-rechtlichen Entsorger und die kommunalen Spitzenverbände, auf der anderen Seite aber natürlich auch die Interessensvertretungen der privaten Entsorgungsindustrie - und deshalb letztlich auch sämtliche Instanzen der Verwaltungsgerichte.
Schließlich wurde im Juni 2009 höchstrichterlich ein kommunalfreundliches Urteil gefällt, das (zusammen mit zwischenzeitlich wieder rückläufigen Altpapierpreisen) zur Folge hatte, dass die Blauen Tonnen gewerblicher Anbieter nicht in größerem Umfang Einzug in den Landkreis gehalten haben.
Dieses Urteil wird von dem neu überarbeiteten Kreislaufwirtschaftsgesetz überlagert. In diesem Gesetz ist unter anderem geregelt, welche Rechte und Pflichten öffentlich-rechtliche Entsorger wie der Landkreis Unterallgäu haben.
Alle neuen Regelungen auf den Punkt gebracht, sieht dieses Gesetzes vor, dass eine gewerbliche Altpapiersammlung über die Blaue Tonne künftig nicht untersagt werden kann, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorger nicht selbst ein Holsystem anbietet. Deshalb ist der Landkreis Unterallgäu (wie auch alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte) dazu gezwungen, eine eigene Blaue Tonne einzuführen. Wäre der Landkreis beim bestehenden System geblieben, so wäre es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis gewerbliche Sammlungen in Konkurrenz zu den gemeinnützigen Sammlungen und zum Wertstoffhofsystem getreten wären.
Im Klartext bedeutet dies: hätte der Landkreis keine eigene Blaue Tonne beschlossen, hätten gewerbliche Sammler diese eingeführt.
Warum will der Landkreis nicht, dass gewerbliche Sammler Altpapier-Tonnen anbieten?
Auch wenn gewerbliche Anbieter Altpapiertonnen aufstellen würden, wäre der Landkreis weiterhin rechtlich dazu verpflichtet, ein Sammelsystem für Altpapier vorzuhalten, was natürlich mit Kosten für den Gebührenzahler im Unterallgäu verbunden ist. Die dabei entstehenden Kosten wären nicht wie bisher durch die Altpapiererlöse gedeckt.
Nach wie vor ist es nämlich Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten zu verwerten oder zu beseitigen. Dort wo gewerbliche Sammler aus wirtschaftlichen Gründen an der Aufstellung der Altpapier-Tonne nicht interessiert sind - wie zum Beispiel in kleineren Gemeinden, Weilern und Einöden - greift die kommunale Entsorgungszuständigkeit.
Gleichzeitig wirken sich die Altpapiererlöse auf den Gebührenhaushalt aus. Sie sind ein wichtiger Baustein, damit die Müllgebühren im Unterallgäu auf einem niedrigen Niveau gehalten werden können.
Welche Vorteile hat die Einführung einer Altpapier-Tonne des Landkreises für die Gebührenzahler, also alle Bürger?
Die Altpapiertonne kann von jedem Bürger gebührenfrei angefordert und genutzt werden. Wer lieber seinen örtlichen Verein über die Altpapiersammlung unterstützen möchte, braucht nichts zu unternehmen.
Die Erfahrungen, die andere Landkreise mit der Einführung einer eigenen Altpapiertonne ge-macht haben, zeigen, dass sich dadurch die Menge des gesammelten Altpapiers steigern lässt - und diese ist im Unterallgäu durchaus ausbaufähig. Laut Abfallbilanz Bayern schwanken die Mengen in Bayern zwischen 37,9 und 136,4 Kilogramm je Einwohner und Jahr; das bayerische Durchschnittsaufkommen lag 2010 bei 82 Kilogramm je Einwohner und Jahr. Im Unterallgäu wurden im Jahr 2010 69 Kilogramm Altpapier je Einwohner gesammelt. Aktuell liegen wir um rund 13 Kilogramm unter dem bayerischen Durchschnitt. In vergleichbaren, ländlich strukturierten Gebieten in Bayern sind Erfassungsmengen von mehr als 81 Kilogramm je Einwohner und Jahr üblich.
So könnten im Unterallgäu anstatt 9.300 Tonnen pro Jahr zwischen 11.500 und 12.000 Tonnen Altpapier gesammelt werden.
Welche Vorteile hat die Einführung einer Altpapiertonne durch den Landkreis für die Unterallgäuer Vereine?
Der Landkreis wird die Altpapiertonne auf freiwilliger Basis anbieten. Dadurch können die Bürger ihre Vereine auch weiterhin über die von diesen angebotenen Altpapiersammlungen unterstützen.
Davon abgesehen wird der Landkreis selbstverständlich - wie dies auch schon seit vielen Jahren praktiziert wird - die guten Konditionen für das gesammelte Altpapier an alle Vereine weitergeben. Die Vereine können somit als langjährige Partner des Landkreises von der Vermarktung ihrer qualitativ hochwertigen Sammelware zu den Landkreiskonditionen profitieren.
Wie verhalten sich andere Landkreise in Sachen Altpapiersammlung?
Bayernweit haben die meisten Landkreise und kreisfreien Städte längst eine eigene Papiertonne eingeführt, insbesondere im Norden und Osten Bayerns, wie die vom Landesamt für Umwelt (LfU) für Bayern jährlich veröffentlichte Abfallbilanz zeigt. Demnach haben die meisten Landkreise bereits ein Holsystem für Altpapier eingeführt.
Wo dies die öffentlich-rechtlichen Entsorger nicht getan haben, wurden und werden die Lücken von gewerblichen Sammlern gefüllt.
Ist eine Entscheidung zugunsten einer eigenen Blauen Tonne nicht ein Affront gegen die privaten Abfallentsorger?
Nein, eine Entscheidung zugunsten einer eigenen Altpapiertonne ist kein Affront gegen die privaten Abfallentsorger. Der Landkreis organisiert nicht mit eigenem Personal und Material die Sammlung, sondern schreibt die Beschaffung der Gefäße, sowie die Sammel- und Sortierdienstleistungen aus und vergibt diese an den wirtschaftlichsten Bieter, genauso wie dies in der Vergangenheit mit allen abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen geschehen ist.
Um eine oder mehrere Altpapiertonnen zu bestellen, füllen Sie einach ein Online-Formular aus. Zum Formular geht es hier.
Einen Flyer mit vielen Informationen zur kommunalen Altpapiertonne finden Sie hier. Das Faltblatt enthält auch einen Coupon, mit dem Sie die Tonne bestellen können.
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