

Wenn Sie gefährliche Abfälle entsorgen lassen wollen, benötigen Sie hierzu ab einer gewissen Menge eine Abfallerzeugernummer. Die neunstellige Nummer dient der eindeutigen Identifizierung und wird Ihnen von uns als Landratsamt erteilt. Grundlegende Informationen zum Thema Gewerbeabfälle finden Sie auf dieser Seite.
Im Folgenden haben wir zu diesem Thema einige Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
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Wer braucht eine Abfallerzeugernummer?
Die Nummer benötigen Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen. Denn diese sind nachweis- und registrierungsplichtig. Sind die Mengen geringer als zwei Tonnen, ist keine Abfallerzeugernummer erforderlich.
Warum muss man eine Abfallerzeugernummer haben?
Die Abfallerzeugernummer ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Die neunstellige Nummer dient der eindeutigen Identifizierung des Abfallerzeugers und ist für das elektronische Nachweisverfahren unverzichtbar.
Seit April 2010 müssen Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen das so genannte elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) durchführen. Die Registrierung ist nur mit einer Abfallerzeugernummer möglich.
Wie komme ich an die Nummer?
Sie müssen die Abfallerzeugernummer beantragen und zwar bei der Behörde, die für den Anfallort des Abfalls zuständig ist. Wir als Landratsamt Unterallgäu sind für Sie die richtige Anlaufstelle, wenn der Abfall im Landkreis Unterallgäu anfällt.
Für die Erteilung der Nummer benötigen wir unter anderem Angaben dazu, wo der Abfall anfällt und um welche Art und Mengen von Abfall es sich handelt. Sie können den Antrag hier herunterladen.
Kostet die Abfallerzeugernummer etwas?
Nein, die Erteilung der Nummer ist kostenlos.
Wie lange gilt die Abfallerzeugernummer?
Wenn die Abfallerzeugernummer einmal beantragt und erteilt ist, gilt sie für alle weiteren Entsorgungen. Allerdings ausschließlich im Landkreis Unterallgäu.
Gilt die Nummer für mehrere Firmen-Standorte?
Wenn Sie mehrere Firmen-Standorte im Unterallgäu haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie bei uns für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen. Wenden Sie sich bei weiteren diesbezüglichen Fragen bitte an uns als Landratsamt.
Haben Sie auch Standorte in anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten, müssen sie die zusätzlichen Abfallerzeugernummern bei den dortigen Behörden beantragen.
Den Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer können Sie hier herunterladen.
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